Bislang versuchte so mancher Verkehrssünder aus Deutschland, Zahlungsaufforderungen der Schweizer auszusitzen. Doch wer im Nachbarland zu schnell fährt oder falsch parkt, kommt nun nicht mehr davon.
Geblitzt in der Schweiz? Entsprechende Bussgelder können ab sofort auch bei uns vollstreckt werden.
Geblitzt in der Schweiz? Entsprechende Bussgelder können ab sofort auch bei uns vollstreckt werden. - Felix Kästle/dpa

Ein Strafzettel aus der Schweiz ist bisher nicht in Deutschland verfolgt worden – doch das ist seit 1. Mai (Mittwoch) anders. Knöllchen aus der Schweiz werden nun auch in Deutschland vollstreckt. Andersherum gilt das ebenso.

Das regelt ein Vertrag zwischen den beiden Ländern. Bislang liessen sich die teils hohen Bussgelder aus dem Nicht-EU-Land laut ADAC aussitzen. Nur bei Wiedereinreisen drohten Probleme wie etwa ein Strafbefehl. Die Bussgelder aus der Schweiz werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben.

Bussgeld ja, Fahrverbot nein

Voraussetzungen für ein sogenanntes Vollstreckungshilfeersuchen ist, dass die verhängte Geldsanktion mindestens 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken betragen muss. Eine Schwelle, die schnell erreicht ist: So kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Kilometern pro Stunde in der Schweiz ab umgerechnet 180 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland werden dafür ausserorts 60 Euro fällig, innerorts 70 Euro.

«Auch wer falsch parkt, riskiert eine Strafe ab 40 Euro. In Deutschland kostet ein Parkverstoss ab 10 Euro», so ein ADAC-Sprecher.

Was Verstösse in der Schweiz nicht nach sich ziehen, sind Einträge im Punkteregister in Flensburg, so der ADAC. Auch in der Schweiz verfügte Fahrverbote werden hierzulande nicht vollstreckt – sie gelten dem Verkehrsclub zufolge nur für Fahrten in der Schweiz oder wenn ein Wohnsitz in der Schweiz besteht.

Was hinter der Änderung steckt

Hintergrund der geänderten Regeln ist ein neuer Vertrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der im vergangenen Herbst im Bundestag beschlossen wurde. Nach Angaben einer Sprecherin des Justizministeriums Baden-Württemberg hatte auch der alte, bislang geltende Polizeivertrag aus dem Jahr 2009 vergleichbare Regelungen enthalten. Diese seien jedoch nie in Kraft gesetzt worden.

Laut Justizministerium werden für 2024 deutschlandweit etwa 3000 eingehende und 1500 ausgehende Ersuche für Bussgeldvollstreckungen erwartet. Denn auch Schweizer, die gegen die Verkehrsregeln in Deutschland verstossen, werden strenger zur Kasse gebeten. Ab 2025 werden 5000 eingehende und 6000 ausgehende Ersuche erwartet.

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