Anfang 2020 verhilft die AfD erstmals einem Ministerpräsidenten ins Amt. Ex-Kanzlerin Merkel nennt den Vorgang auf einer Südafrika-Reise «unverzeihlich». Hat sie damit selbst eine rote Linie überschritten?
Angela Merkel äusserte sich 2020 kritisch zur Wahl eines Ministerpräsidenten in Thüringen.
Angela Merkel äusserte sich 2020 kritisch zur Wahl eines Ministerpräsidenten in Thüringen. - Kay Nietfeld/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Februar 2020 nannte die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Wahl eines Ministerpräsidenten mit AfD-Stimmen in Thüringen «unverzeihlich» - nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob sie damit eine rote Linie überschritten hat.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter verkünden heute ihr Urteil nach zwei Klagen der AfD gegen die frühere Bundeskanzlerin und die Bundesregierung. Die Partei sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt.

Eigentlich hatte sich am 5. Februar 2020 im Landtag in Erfurt Bodo Ramelow (Linke) erneut zum Regierungschef wählen lassen wollen. In den ersten beiden Wahlgängen bekam er nicht genug Stimmen. Im dritten Wahlgang hatte ihn dann völlig überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich um eine Stimme geschlagen - mitgewählt von CDU und AfD.

Es war das erste Mal, dass die AfD einem Ministerpräsidenten ins Amt verhalf. Merkel, die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine «Vorbemerkung» «aus innenpolitischen Gründen» vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse «rückgängig gemacht werden», sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: «Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.» Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.

Politiker müssen neutral bleiben

Kemmerich war nach drei Tagen unter dem hohen Druck zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Ramelow.

Die AfD hat in Karlsruhe schon erfolgreich gegen Ex-Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriumsmitteilung die «Rote Karte» für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äussern.

In der Karlsruher Verhandlung zur Thüringen-Wahl im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äusserungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen. Zu den Mitschriften auf den Internetseiten sagte er, Pressekonferenzen würden grundsätzlich wortlautgetreu und vollständig dokumentiert. Darauf würden sich Journalisten verlassen.

Die AfD hatte die Äusserungen als direkten Angriff bewertet. «Wir meinen, dass so ein Angriff, zumal bei einem offiziellen Staatsbesuch unter dem Logo Bundeskanzler/Bundeskanzlerin, nicht verfassungsgemäss ist und Frau Merkel damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstossen hat», sagte der Vize-Vorsitzende Stephan Brandner. Der inzwischen aus der AfD ausgetretene damalige Co-Parteichef Jörg Meuthen sagte: «Sie hat versucht, eine Landtagswahl zu delegitimieren, und zwar in Ausübung ihres Amtes als Bundeskanzlerin.»

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