Bunte Softdrinks, Muffins und Gummibärchen: Sind Minderjährige im Netz nicht ausreichend vor Werbung für zucker- und fetthaltige Lebensmittel geschützt? Verbraucherschützer fordern zum Handeln auf.
Organisationen pochen bei Junkfood-Werbung auf mehr Schutz für Kinder. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Organisationen pochen bei Junkfood-Werbung auf mehr Schutz für Kinder. Foto: Sebastian Gollnow/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucherschützer rufen die Bundesregierung dazu auf, Kinder stärker vor Werbung für ungesunde Lebensmittel zu schützen.

Die Organisation Foodwatch veröffentlichte dazu am Mittwoch einen Bericht mit dem Titel «Junkfluencer», in dem die Organisation die Praxis von Grosskonzernen anprangert, junge Influencer zu engagieren, um im Internet für stark zucker- und fetthaltige Produkte zu werben. Kinder seien in sozialen Netzwerken mit gezielter Werbung für sogenanntes «Junkfood» konfrontiert, ohne dass es einen ausreichenden Schutz für sie gebe, beklagt Foodwatch.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte am Mittwoch, dass Kinder unzureichend vor solchen Werbestrategien geschützt seien. Die bisherigen «Selbstverpflichtungen» böten «zahlreiche Schlupflöcher», die Bundesregierung müsse das Kindermarketing strenger gesetzlich regulieren, hiess es in einer Mitteilung. Als Reaktion darauf verwies das Bundesagrarministerium am Mittwoch auf Appelle an die Werbewirtschaft, strengere Regeln für diese Art von Marketing festzuschreiben.

«Die Lebensmittelindustrie macht mit übergriffigen Marketingmethoden Geschäfte auf Kosten der Kindergesundheit. Mit Hilfe von Influencern senden die Unternehmen ihre Werbebotschaften an den Eltern vorbei direkt ins Kinderzimmer und auf die Handys junger Menschen», schrieb Foodwatch in einer Erklärung. Dem Bericht der Organisation zufolge heuern Konzerne, darunter Coca-Cola, McDonald's und Haribo, im Netz junge Influencer an, um Produkte wie Pommes, Burger oder Softdrinks gezielt an Kinder gerichtet zu vermarkten. Für die Recherche wertete die Organisation im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben tausende Posts, Stories und Videos bekannter Social-Media-Stars aus.

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) erklärte am Mittwoch, dass «weitergehende Beschränkungen notwendig» seien, um Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder richtet, zu regulieren. Auch auf Social-Media-Plattformen müsse das Thema «stärker in den Blick» genommen werden. «Werbung darf Kinder nicht dazu verleiten, sich ungesund zu ernähren», sagte Klöckner. Sie habe den Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft deshalb aufgefordert, «die Verhaltensregeln zu verschärfen». Konkret habe sie auf «Nachbesserungen bei der Altersgrenze und bei der Werbung für Lebensmittel mit ungünstiger Nährstoffzusammensetzung» gedrungen, sagte Klöckner.

Das Ernährungsministerium weist darauf hin, dass Lebensmittelwerbung in Deutschland durch einen Staatsvertrag der Bundesländer geregelt sei. Dieser werde wiederum von den Verhaltensregeln ergänzt, die der Deutsche Werberat erarbeite. «Die Länder haben es versäumt, eine verantwortungsbewusste Regelung zu finden und durchzusetzen, um den Schutz von Kindern wirksam zu gewährleisten», hiess es dazu aus dem Ministerium. Die Verhaltensregeln müssten überarbeitet werden, um Kinder besser schützen zu können.

Der Lebensmittelverband Deutschland wies am Mittwoch in einer Stellungnahme darauf hin, dass es in Deutschland bereits Regeln zum Schutz von Kindern vor Werbung in Medien gebe. Social-Media-Kanäle unterlägen «zusätzlichen Beschränkungen, auch durch die Plattformen selbst». Etwa bei Instagram oder TikTok gebe es ein Mindestalter von 13 Jahren, die Werbung finde nicht «im rechtsfreien Raum» statt. Den Bericht von Foodwatch kritisierte der Verband als «reisserisch» und «methodisch unausgewogen». Ein Grossteil der Beiträge von Influencern entstehe «häufig ohne Zutun der Unternehmen», erklärte der Verband. «Sie können es in diesen Fällen weder verhindern, noch beeinflussen, dass ihre Produkte - im guten, wie im schlechten Sinne - in Social Media aufgegriffen werden.»

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