IS-Miliz reklamiert tödliche Messerattacke in London für sich

    AFP
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    Libanon,

    Die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) hat die Messerattacke in London mit zwei Toten für sich reklamiert.

    Einsatzkräfte im Zentrum Londons
    Einsatzkräfte im Zentrum Londons - AFP

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Propagandaorgan des IS reklamierte den Messerangriff nahe der Londonbridge für sich.
    • Terrorexperte Peter Neumann schenkt der Meldung Glaubwürdigkeit.

    Der Täter gehöre «zu den Kämpfern des IS» und sei Aufrufen zu Angriffen auf Bewohner jener Länder gefolgt, die der internationalen Anti-IS-Koalition angehören, erklärte Amaq, das Propagandaorgan des IS, am Samstag im Messengerdienst Telegram.

    Der Terrorexperte Peter Neumann vom Londoner King's College hält die Mitteilung für echt. Er gab aber zu bedenken, dass es sich lediglich um eine Behauptung der Terrormiliz handele. Sie beinhalte keine Details oder Täterwissen.

    Zwei Menschen getötet und drei weitere verletzt

    Der 28-jährige Usman Khan hatte am Freitag auf der London Bridge mit einem Messer zwei Menschen getötet und drei weitere verletzt, bevor er von Passanten überwältigt und von Polizisten erschossen wurde. Nach der Tat war bekannt geworden, dass der Angreifer bereits 2012 wegen einer terroristischen Straftat verurteilt und vor einem Jahr unter Auflagen freigekommen war. Medienberichten zufolge trug er eine elektronische Fussfessel.

    Täter wurde frühzeitig aus Gefängnis entlassen

    Khan war 2012 gemeinsam mit acht weiteren Tätern zunächst zu einer Mindesthaftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die Gruppe wollte einen Bombenanschlag auf die Londoner Börse verüben und ein Trainingslager für Extremisten in Pakistan einrichten. Ein Berufungsgericht hob die Urteile gegen Khan und zwei Mittäter im April 2013 jedoch auf und verhängte gegen Khan eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren.

    Einen Tag nach der Attacke stand insbesondere die Frage im Raum, warum Khan nach weniger als sieben Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen wurde. Üblicherweise ist dies frühestens nach der Hälfte der Haftzeit möglich.

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