Die Holocaustleugnerin Ursula Haberbeck scheitert mit ihrer Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die wegen Volksverhetzung angeklagte Ursula Haverbeck sitzt im Verhandlungssaal im Landgericht.
Die wegen Volksverhetzung angeklagte Ursula Haverbeck sitzt im Verhandlungssaal im Landgericht. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck blitzt mit ihrer Klage vor einem Gericht ab.
  • Die 89-Jährige sitzt seit Mai wegen Volksverhetzung in einem Gefängnis in Bielefeld (D).

Die zu einer Haftstrafe verurteilte deutsche Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck ist mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Eine Bestrafung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes sei grundsätzlich mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar, teilte das höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Haverbecks Verfassungsklage sei deshalb nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Die 89-Jährige sitzt ihre Strafe seit Mai in einem Gefängnis in Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) ab. Das Landgericht Verden in Niedersachsen hatte sie wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu zwei Jahren Haft verurteilt. Haverbeck hat wiederholt behauptet, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen sei.

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