Hohe Haftstrafen wegen Kinderpornografie-Plattform gefordert
Gegen fünf Angeklagte einer riesigen Kinderpornografie-Plattform in Deutschland fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von fünfeinhalb bis 13 Jahren.

Im Prozess gegen fünf mutmassliche Drahtzieher einer riesigen Kinderpornografie-Plattform in Deutschland hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und 13 Jahren gefordert.
Für einen Angeklagten – einen 46-Jährigen – beantragte sie vor dem Landgericht Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) zudem eine anschliessende Sicherungsverwahrung.
Den Männern im Alter zwischen 44 und 63 Jahren wird die bandenmässige Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen. Sie stammen aus unterschiedlichen Teilen Deutschlands – aus Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern und Niedersachsen. Alle fünf Angeklagten räumten die Vorwürfe im Prozess ein.
Anklage gegen Darknet-Moderatoren wegen Kinderpornografie
Nutzer aus aller Welt hatten auf der Darknet-Plattform «Alice in Wonderland» laut Anklage Fotos und Videos ausgetauscht, die schweren sexuellen Missbrauch von Mädchen zeigten, darunter auch Babys. Die Angeklagten sollen als Moderatoren oder Administratoren tätig gewesen sein.
Die Verteidiger der fünf Angeklagten räumten in ihren Plädoyers ein, dass ihre Mandanten schlimmste Straftaten begangen hätten. Die Strafkammer müsse aber auch würdigen, dass die Männer geständig gewesen seien und dem Gericht so eine aufwendige und langwierige Beweisaufnahme erspart hätten. Die Urteile will das Gericht am kommenden Montag verkünden.
Auf die Spur der mutmasslichen Täter kamen Ermittler bereits 2019 im Rahmen eines Verfahrens in Bayern. Dabei stiessen sie auf einen Nutzer aus Duisburg (Nordrhein-Westfalen), der den Beamten seine Zugangsdaten zu dem Kinderpornografie-Forum übergab.
Grossrazzia beendet Darknet-Aktivitäten
Nach mehrjährigen Ermittlungen schlugen die Ermittler Ende September 2024 zu, nahmen die Angeklagten fest und legten die Plattform still. Bei der Grossrazzia in sechs Bundesländern wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Nach Angaben der zuständigen Cybercrime-Staatsanwaltschaft in Köln wurden im selben Verfahren bereits vier Nutzer der Plattform verurteilt. Ein Mann wurde vom dortigen Landgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 58-Jährige hatte gestanden und das Urteil akzeptiert.
Das Landgericht Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) verhängte gegen einen Nutzer eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Das Landgericht Duisburg verurteilte zwei Nutzer zu vier und viereinhalb Jahren Haft.










