In Chemnitz zeigte ein Mann den Hitlergruss. Er bekommt eine 2250-Franken-teure Busse und eine achtmonatige Haftstrafe.
Mit Deutschland-Fahnen ziehen Demonstrationsteilnehmer durch die Innenstadt von Chemnitz.
Mit Deutschland-Fahnen ziehen Demonstrationsteilnehmer durch die Innenstadt von Chemnitz. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 33-Jähriger zeigte auf der Demo in Chemnitz den Hitlergruss.
  • Er erhält acht Monate Gefängnis auf Bewährung sowie eine Busse.

Der Amtsrichter sprach den 33-Jährigen am Donnerstag in einem Schnellverfahren zudem schuldig, bei der Feststellung der Personalien in Richtung eines Polizeibeamten geschlagen zu haben. Zudem muss der Chemnitzer eine Geldstrafe von 2250 Franken zahlen.

Bis zu drei Jahren Gefängnis

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft will eine Berufung prüfen. Sie hatte eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung gefordert. Symbole oder Bilder, Parolen, Uniformstücke, Lieder oder Grussformen, die das Nazi-Regime glorifizieren, sind in Deutschland verboten. Dazu gehört der auf Augenhöhe erhobene gestreckte rechte Arm, der zur Zeit des Nationalsozialismus als offizielle Grussform zum Personenkult um Adolf Hitler gehörte. Wer den Gruss aus politischen Gründen zeigt oder auch nur damit provozieren will, muss laut Paragraf 86a des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft rechnen.

Auslöser für die Demonstrationen verschiedener politischer Lager, darunter auch Rechtsextremer, in Chemnitz war der gewaltsame Tod eines 35-jährigen Deutschen Ende August. Der Mann war durch Messerstiche getötet worden. Zwei vermutlich aus dem Irak und Syrien stammende Männer sitzen als Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Nach einem dritten Tatverdächtigen aus dem Irak läuft eine internationale Fahndung.

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