Gesundheitsminister der Länder einig bei Pflege-Impfpflicht

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Deutschland,

Wie geht es weiter mit der Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal? Die Gesundheitsminister der Länder wollen gestuftes Verfahren.

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz: Petra Grimm-Benne. Foto: Ronny Hartmann/dpa
Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz: Petra Grimm-Benne. Foto: Ronny Hartmann/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gesundheitsminister der Länder sind sich nach Angaben ihrer Vorsitzenden weitgehend einig, die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal ausgewogen und in einem gestuften Verfahren umzusetzen.

Auch wenn noch viele Fragen offen seien, solle das Gesetz vollzogen und umgesetzt werden, sagte Petra Grimm-Benne (SPD) in Magdeburg. Es gebe eine grosse Einigkeit in den Ländern über ein gestuftes Verfahren ab Mitte März. Ein Beschluss zu dem Thema wurde allerdings nicht gefasst.

Binnen 14 Tagen sollten die betroffenen Beschäftigten einen Impfnachweis vorweisen, sagte Grimm-Benne. Alle die, die sich noch impfen lassen wollen oder beispielsweise erst eine Impfung haben, sollten weiterarbeiten dürfen. Es solle auch unterschieden werden zwischen Arbeitnehmern, die direkt an Patienten arbeiten, und solchen, die andere Tätigkeiten ausüben.

Wenn die Arbeitgeber oder Gesundheitsämter die Gefährdung der Versorgung annähmen, solle es möglich sein, dass ein nicht geimpfter Arbeitnehmer für eine Übergangszeit weiterbeschäftigt werden darf, erklärte Grimm-Benne, die Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt ist. Dann sollten Auflagen wie eine tägliche Testung oder Arbeit im Vollschutz greifen, auch der Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz sei möglich.

«Das sind aber alles Einzelfallentscheidungen. Wir sind der Auffassung, es gehört ein geordnetes Anhörungsverfahren dazu», sagte Grimm-Benne. Das brauche Zeit. Es gelte der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. «Aber: Wir sagen, wenn alle Punkte geklärt sind, dann muss man auch irgendwann mal über ein Betretungsverbot sprechen, wenn keine anderen Gründe vorliegen.»

Die Impfpflicht gilt ab dem 15. März für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Die Gesundheitsämter sollen letztlich über eventuelle Betretungsverbote entscheiden. Über die Umsetzung hatte es jüngst heftige Diskussionen gegeben.

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