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Gericht: Kündigung wegen Abwesenheit bei Firmenpartys nichtig

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Frankreich,

Eine französische Firma hat einen Angestellten entlassen, weil er an Firmenpartys mit viel Alkohol gefehlt hatte. Ein Gericht erklärt dies für nichtig.

Eine Firma habe nicht Seminare und Partys zum Ende der Arbeitswoche verpflichtend machen können, bei denen durch das Bereitstellen grosser Alkoholmengen Exzesse gefördert und zu Mobbing, Entgleisungen und wahllosem Sex ermuntert wurde, stellte ein französisches Gericht fest. (Symbolbild)
Eine Firma habe nicht Seminare und Partys zum Ende der Arbeitswoche verpflichtend machen können, bei denen durch das Bereitstellen grosser Alkoholmengen Exzesse gefördert und zu Mobbing, Entgleisungen und wahllosem Sex ermuntert wurde, stellte ein französisches Gericht fest. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gericht in Frankreich hat eine Kündigung für nichtig erklärt.
  • Der Angestellte wurde entlassen, weil er an häufigen Firmenpartys fehlte.
  • Dort kam es oft zu Alkohol-Exzessen, Mobbing und Entgleisungen.

Frankreichs höchstes Gericht hat entschieden: Ein Arbeitnehmer kann nicht gekündigt werden, weil er an regelmässigen Firmenpartys nach Dienstschluss mit viel Alkohol und anderen Ausschweifungen fehlte.

Das Pariser Beratungsunternehmen habe mit seiner «Fun and Pro»-Firmenkultur gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung des Beschäftigten verstossen. So urteilte das Kassationsgericht in Paris. Es erklärte die Kündigung, für die die Firma noch weitere Gründe vorgebracht hatte, für unwirksam.

Wie finden Sie Firmenpartys?

Die Firma habe nicht Seminare und Partys zum Ende der Arbeitswoche verpflichtend machen können, stellte das Gericht fest. Bei denen wurden grosse Alkoholmengen bereitgestellt und Exzesse gefördert. Es sei zu Mobbing, Entgleisungen und wahllosem Sex ermuntert worden, stellte das Gericht fest.

Der Senior-Consultant hatte seine Menschenwürde und den Respekt des Privatlebens verletzt gesehen durch die Firmenkultur. Diese greife auf erniedrigende Weise in seine Privatsphäre ein.

«Man muss bei der Arbeit auch mal Spass haben. Und unsere Kunden lieben es», hiess es auf der Unternehmenswebsite ganz allgemein zur Firmenkultur. Es gehe um eine starke geistige Beweglichkeit und eine unerschütterliche Solidarität innerhalb des Teams und gegenüber den Kunden. Die Mitarbeiter sollten selbstständig, dynamisch und leidenschaftlich sein.

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