Die «Sea-Watch 3» muss ihre Sicherheitsvorkehrungen aufbessern, doch dafür haben sie – nach einer Klage – vorerst mehr Zeit bekommen.
Seenotrettung im Mittelmeer
Das am 28.12.2018 zur Verfügung gestellte Foto der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch zeigt das Schiff Sea-Watch 3 vor der libyschen Küste. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die «Sea-Watch 3» muss deutlich strengere Sicherheitsbestimmungen erfüllen.
  • Nach einer Klage der Organisation bekommt Sea-Watch aber mehr Zeit, diese umzusetzen.
  • Die Sicherheitsvorkehrungen müssen nun bis zum Jahresende erfüllt werden.

Die Hilfsorganisation Sea-Watch muss nach einem Gerichtsurteil erst am Jahresende neue Sicherheitsanforderungen für ihr Rettungsschiff «Sea-Watch 3» erfüllen. Ein Gericht in Den Haag gab einer Klage der Organisation am Donnerstag statt und sprach ihr deutlich mehr Zeit für die Aufrüstung zu als die zuständigen Behörden gefordert hatten.

Seenotrettung im Mittelmeer
Die von der Seenotrettungsorganisation Sea-Eye herausgegebene Aufnahme zeigt Seenotretter die ein Kind an Bord des Rettungsschiffes «Alan Kurdi» hieven. - dpa

Das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft hatte zunächst im April auferlegt, dass die unter niederländischer Flagge fahrende «Sea-Watch 3» mit sofortiger Wirkung deutlich strengere Sicherheitsbestimmungen für die Seenotrettung im Mittelmeer erfüllen müsse.

Organisation reichte Klage ein

Dagegen hatte die Organisation geklagt und zunächst durch eine einstweilige Verfügung Zeit bis zum August 2019 bekommen. Nun verlängerte das Berufungsgericht diese Übergangsfrist bis zum Jahresende.

Carola Rackete
Carola Rackete, aufgenommen an Bord des Rettungschiffs «Sea-Watch 3». - dpa

Mit der «Sea-Watch 3» rettet die deutsche Hilfsorganisation Migranten aus dem Mittelmeer. Ende Juni kam es zu einem offenen Konflikt mit italienischen Behörden, nachdem die deutsche Kapitänin Carola Rackete unerlaubt in italienische Gewässer und schliesslich in den Hafen der Insel Lampedusa gefahren war.

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