Bisher mussten Corona-Genesene einen positiven PCR-Test vorlegen, um ein entsprechendes Zertifikat zu erhalten. Laut EU-Komission soll nun ein Antigen-Schelltest hierfür ausreichen.
Für den Anspruch auf ein Genesenenzertifikat genügt bald ein positiver Antigen-Schnelltest. Foto: Danny Gohlke/dpa
Für den Anspruch auf ein Genesenenzertifikat genügt bald ein positiver Antigen-Schnelltest. Foto: Danny Gohlke/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion können Bürgerinnen und Bürger künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten.

Dieser müsse aber durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, . Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, so könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Screening-Kapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle war es etwa in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Länder wie Deutschland können Genesenenzertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausstellen, sobald sie bereit sind, so die EU-Kommission.

Die EU-Zertifikate über Impfungen, Genesungen und frische Tests können etwa digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. Per QR-Code kann man so in zahlreichen Ländern, auch ausserhalb der Europäischen Union, nachweisen, dass man etwa bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllt.

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