Frau in Psychiatrie getötet: Die Eltern fordern Aufarbeitung

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Deutschland,

Vor rund drei Jahren tötet ein psychisch Kranker in der geschlossenen Psychiatrie eine Mitpatientin. Ihre Eltern fragen noch heute: Wie konnte es dazu kommen?

Ermittlungen
Die Eltern wollen die Einstellung der Ermittlungen nicht hinnehmen. - dpa

Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in einer Psychiatrie bei München wollen deren Eltern Ermittlungen gegen die Klinik erzwingen. «Die Umstände, warum es zu dieser schrecklichen Tat kommen konnte und Kamilla zu Tode kommen musste, sind bis heute nicht geklärt», sagte Jella von Wiarda, die Anwältin der Familie der Toten.

Sie und die Angehörigen fordern «die juristische, rechtsstaatliche Aufarbeitung». Darum haben sie einen Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht (OLG) München eingereicht. Ein Justizsprecher bestätigte den Eingang des Antrags, die Akten seien von der Generalstaatsanwaltschaft angefordert worden. Wann über den Antrag entschieden wird, war zunächst unklar.

«Wir möchten Gerechtigkeit»

«Mein Kind ist von einem Monster getötet worden», sagte die Mutter des Opfers, Eleonora Nagy. Sie zeigte sich «fassungslos» darüber, dass versucht werde, die Sache «einfach so unter den Teppich zu kehren». «Wir möchten Gerechtigkeit.»

Die 40 Jahre alte Patientin wurde am 31. Mai 2022 im Isar-Amper-Klinikum in Haar von einem dort zwangsweise untergebrachten Mann getötet. Er räumte später im Prozess vor dem Landgericht München I ein, sie mit einer Metallstange gequält, mit ihrem Pullover stranguliert und dann Feuer gelegt zu haben.

Der Mann war erst wenige Stunden vor der Tat in die Klinik eingewiesen worden, weil er der Polizei gesagt hatte, dass er einen Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen werde.

Warum griff niemand ein?

Warum konnte der Mann seine Mitpatientin ungestört attackieren? Warum griff niemand ein? Fragen wie diese stellen sich die Eltern der Getöteten heute noch – und zeitweise tat das auch die Staatsanwaltschaft München I.

2022 leitete sie ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt ein wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Und stellte es im Januar 2025 ein. Einer Beschwerde gegen die Einstellung gab die Generalstaatsanwaltschaft München nicht statt.

Am 24. März kam der ablehnende Bescheid. Gegen diesen will die Familie nun am OLG vorgehen. Das Isar-Amper-Klinikum wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorfall äussern – auch nicht dazu, ob Sicherheitsvorkehrungen dort womöglich inzwischen verschärft worden sind.

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