Künftig soll die Einwanderung von Fachkräften schneller und unkomplizierter über die Bühne gehen. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzentwurf mit einer «Chancenkarte» beschlossen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor Beginn einer Pressekonferenz in Berlin.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor Beginn einer Pressekonferenz in Berlin. - Bernd von Jutrczenka/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung hat sich auf neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften geeinigt.

Der dazu vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf soll Deutschland für qualifizierte Arbeitskräfte attraktiver zu machen.

Neben verschiedenen Erleichterungen – etwa beim Familiennachzug und der Anerkennung von Berufsabschlüssen – enthält der Entwurf die Einführung einer sogenannten «Chancenkarte», auch Basis eines Punktesystems. Zu den Kriterien, die bei der Errechnung der Punktzahl berücksichtigt werden, zählen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug.

Die «Chancenkarte» bietet zudem Möglichkeiten zu Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. Der Wechsel in Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken ist erlaubt. «Auch dies dient dazu, neue Potenziale von geeigneten Arbeitnehmern für den deutschen Arbeitsmarkt zu erschliessen, denen bislang die Arbeitsplatzsuche nicht möglich war», heisst es in dem Entwurf. Die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche werden deutlich abgesenkt. «Nach jahrelangen Drängen bekommt Deutschland endlich ein modernes Einwanderungsrecht mit einem Punktesystem nach kanadischem Vorbild», sagte die FDP-Bundestagsabgeordnete Ann-Veruschka Jurisch.

Bei der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gerne zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Fachkräfte-Einwanderung ins Kabinett gebracht hätte, gibt es allerdings noch Abstimmungsbedarf mit der FDP. Die Liberalen sind zwar nicht dagegen, die doppelte Staatsbürgerschaft auch für Nicht-EU-Bürger grundsätzlich zu ermöglichen. Die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit im Regelfall von acht Jahren auf fünf Jahre findet ebenfalls ihre Zustimmung. Bei den sonstigen Voraussetzungen für die Einbürgerung – Sprache und Sicherung des eigenen Lebensunterhalts – wollen die Liberalen jedoch keine Abstriche machen und weniger Ausnahmen zulassen.

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