EuGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden

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Luxemburg,

Corona war eine Tortur für den Tourismus. Hotels schlossen, Reisen wurden abgesagt. Der EuGH macht Verbrauchern nun Hoffnung auf Entschädigung.

Der EuGH stärkt die Absicherung von Pauschalreisenden bei Insolvenzen.
Der EuGH stärkt die Absicherung von Pauschalreisenden bei Insolvenzen. (Symbolbild) - Clara Margais/dpa

Der EuGH stärkt die Hoffnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, in bestimmten Fällen Geld nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters zurückzubekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, dass eine Absicherung gegen die Insolvenz eines Veranstalters auch dann greifen kann, wenn der Verbraucher aufgrund «unvermeidbarer und aussergewöhnlicher Umstände von seiner Reise zurücktritt und der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird».

Es gebe keinen Grund, Reisende, deren Urlaub abgesagt wird, weil der Veranstalter pleite ist, anders zu behandeln als Reisende, die wegen «unvermeidbarer und aussergewöhnlicher Umstände» von ihrer Reise zurückgetreten seien. EU-Recht sehe vor, dass ein Verbraucher, der seine Pauschalreise wegen «unvermeidbarer und aussergewöhnlicher Umstände» nicht antritt, Anspruch auf volle Erstattung hat.

Nationale Gerichte müssen finale Entscheidung treffen

Hintergrund des Urteils sind Fälle aus Belgien und aus Österreich. In beiden waren die Betroffenen wegen der Covid-Pandemie von ihren für 2020 geplanten Reisen zurückgetreten. Kurz darauf ging der Reiseveranstalter insolvent.

Im österreichischen Fall klagten die Verbraucher daraufhin gegen HDI, den Versicherer des Reiseveranstalters. HDI wandte laut Gerichtshof ein, nichts erstatten zu müssen, weil die Reise wegen Corona und nicht wegen der Insolvenz abgesagt worden sei. Dieser Argumentation folgte der EuGH nicht.

Zum aktuellen Urteil äusserte sich HDI bisher nicht. In beiden Fällen müssen nun nationale Gerichte eine finale Entscheidung treffen und dabei das Urteil des EuGH beachten. Laut EU-Recht sollen die Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass Pauschalreisende in vollem Umfang vor der Insolvenz des Veranstalters geschützt sind.

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Kommentare

User #5620 (nicht angemeldet)

Das EuGh sollte besser unsere Rechte und vor Zwangsmassnahmen zu digitalen Vorgaben schützen. SwissPass ist erst der Anfang. Ich kann nicht mal ein HalbTax ohne diesen Zwang mehr kaufen. E-ID lässt grüssen.

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