EU stärkt Konsumentenrechte beim Online Kauf
Die EU hat im Bereich des Online-Handels die Rechte von Konsumenten angepasst. Bald sollen dieselben Rechte gelten wie im stationären Handel.

Das Wichtigste in Kürze
- Künftig sollen Konsumenten online dieselben Rechte haben wie im stationären Handel.
- Beispielsweise müssen Anbieter nicht funktionierende Produkte ersetzen oder erstatten.
- Darunter sind auch Downloads eingeschlossen.
Konsumenten in der gesamten EU haben beim Online-Kauf künftig die gleichen Rechte wie im stationären Handel. Unterhändler des EU-Parlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission einigten sich am Dienstag auf neue Regeln.
Diese sollen es sowohl Kunden als auch Händlern – vor allem bei grenzüberschreitenden Einkäufen – einfacher machen. So haben erstmals Konsumenten einheitliche Rechte beim Kauf digitaler Inhalte wie dem Download oder etwa dem Streamen von Musik.
Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Händler bei nicht funktionierenden Produkten entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen, reparieren oder das Geld zurückzahlen müssen. Dieses Recht haben Konsumenten für mindestens zwei Jahre.
Auch bei digitalen Inhalten
Bei digitalen Inhalten, die nicht funktionieren, haben die Anbieter zunächst die Chance, das Problem zu lösen, ehe der Vertrag wieder aufgelöst werden kann. Gegenstände mit digitaler Komponente - ein smarter Kühlschrank oder Fernseher etwa - müssen in einem «vernünftigen Zeitraum» auf den neusten Stand gebracht werden. Das soll die Sicherheit der Geräte gewährleisten.
Die Einigung vom Dienstag muss noch formell vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden, ehe sie wenige Wochen später in Kraft treten soll.