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EU-Schuldenregeln: Deutschland muss perspektivisch weniger ausgeben

Keystone-SDA
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Die EU-Kommission fordert von Deutschland in den kommenden Jahren weniger Ausgaben, um die europäischen Schuldenregeln einzuhalten.

EU-Schuldenregeln
Die EU-Schuldenregeln schreiben vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. - Arne Immanuel Bänsch/dpa

Deutschland muss nach Vorgaben der EU-Kommission in den nächsten Jahren weniger ausgeben als bislang geplant, um die europäischen Schuldenregeln einzuhalten. Für das nächste Jahr seien die Vorgaben aus Brüssel zwar etwas grosszügiger als die Finanzplanung der Bundesregierung, sagte Finanz-Staatssekretär Florian Toncar am Mittwoch. Im Jahr 2026 müsse aber deutlich konsolidiert werden, und zwar von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam.

Das gehe aus einer Mitteilung der Kommission an Berlin von vergangener Woche hervor, den sogenannten Referenzpfaden. Um für solide Finanzen zu sorgen, muss jedes Mitgliedsland der Europäischen Union gemeinsam mit der für die Aufsicht zuständigen EU-Kommission einen vierjährigen Haushaltsplan aufstellen. Unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn ein Land sich zu wachstumsfördernden Reformen und Investitionen verpflichtet, kann der Plan ausgeweitet werden.

Auch Zinszahlungen können berücksichtigt werden

Auch kann die EU-Kommission übergangsweise bei der Berechnung der Anpassungsanstrengungen etwa den Anstieg der Zinszahlungen berücksichtigen. Auf Grundlage der Referenzpfade erarbeitet Deutschland nun einen Finanzplan und reicht ihn bei der EU-Kommission ein, genau wie alle anderen Mitgliedsstaaten. «Das wird mutmasslich bis September geschehen», so Toncar.

Daraufhin könne es noch einmal zu Änderungen des Ausgabenpfades kommen, den die Kommission vorgibt. Die Haushaltspläne müssen zudem noch vom Ministerrat verabschiedet werden. Die EU-Schuldenregeln, auch Stabilitäts- und Wachstumspakt genannt, schreiben vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf.

Defizitverfahren gegen sieben Länder eingeleitet

Gleichzeitig muss das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit unter drei Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) gehalten werden. Wer die Obergrenzen übertritt, riskiert ein Strafverfahren. Vergangene Woche hatte die EU-Kommission ein sogenanntes Defizitverfahren gegen sieben Mitgliedsländer eingeleitet, darunter Frankreich und Italien. Deutschland droht momentan kein Ärger aus Brüssel.

An dem Regelwerk gibt es auch immer wieder Kritik. Während der Finanzkrise in den 2000er-Jahren verstiessen rund 20 Staaten dagegen. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstössen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt. Kritiker der Vorgaben betonen zudem, dass die Regeln nötigen Investitionen, beispielsweise in Klimaschutz, die Luft abschnürten.

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