Pierre Cardin und sein Lizenznehmer, der Ahlers-Konzern, haben möglicherweise gegen Wettbewerbsregeln verstossen. Die EU-Kommission untersucht die Vorwürfe.
Pierre Cardin
Abgehoben: Spacige Kreationen von Pierre Cardin. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen Pierre Cardin wurden Untersuchungen eingeleitet.
  • Dem Modehaus wird vorgeworfen, gegen die Wettbewerbsregeln verstossen zu haben.
  • Der Konzern soll Lizenzprodukte eingeschränkt haben.

Die EU-Kommission hat eine Untersuchung gegen das Modehaus Pierre Cardin wegen möglicher Verstösse gegen Wettbewerbsregeln eingeleitet. Pierre Cardin und sein Lizenznehmer, der Ahlers-Konzern in Nordrhein-Westfalen, haben möglicherweise gegen EU-Recht verstossen. Dies, indem sie unter anderem grenzüberschreitende sowie Online-Verkäufe von Lizenzprodukten eingeschränkt haben, wie die EU-Kommission am Montag mitteilte.

Der deutsche Modehersteller Ahlers ist den Angaben zufolge der grösste Lizenznehmer von Pierre Cardin im Europäischen Wirtschaftsraum.

Beschränkungen in den Lizenzvereinbarungen

Die Wettbewerbshüter wollen insbesondere untersuchen, ob Pierre Cardin und Ahlers eine Strategie gegen Parallelimporte und Verkäufe entwickelt haben. Dies anhand von Beschränkungen in den Lizenzvereinbarungen.

Weitere Details wurden zunächst nicht mitgeteilt. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, droht eine Wettbewerbsstrafe. Diese richtet sich in der EU unter anderem nach Dauer und Schwere der Verstösse. Jedoch dürfen dabei zehn Prozent des Umsatzes eines Unternehmens nicht überschritten werden.

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