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    EU-Botschafter Mavromichalis strikt gegen Ausnahmen für die Schweiz

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Europäische Union würde nach Ansicht von EU-Botschafter Petros Mavromichalis den gemeinsamen Binnenmarkt löchrig machen, wenn sie der Schweiz bei einem Abkommen Ausnahmen gewähren würde, die andere Mitgliedstaaten nicht hätten.

    Der EU-Binnenmarkt würde nach Ansicht des EU-Botschafters in der Schweiz, Petros Mavromichalis, geschwächt, wenn die Europäische Union der Schweiz Ausnahmen gewähren würde. (Archivbild)
    Der EU-Binnenmarkt würde nach Ansicht des EU-Botschafters in der Schweiz, Petros Mavromichalis, geschwächt, wenn die Europäische Union der Schweiz Ausnahmen gewähren würde. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Stärke des Binnenmarktes sei, dass sich alle Teilnehmerstaaten an dieselben Regeln hielten, sagte Mavromichalis, der die Interessen der EU in der Schweiz und Liechtenstein vertritt, in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung».

    Wenn es zu Unklarheiten komme, so gebe es mit dem Europäischen Gerichtshof eine Instanz, die diese Regeln auslege. Das müsse in jenen Bereichen, in denen die Eidgenossenschaft am Binnenmarkt teilnehme, auch für die Schweiz gelten.

    Es komme für die EU nicht infrage, die Guillotine-Klause abzuschaffen, wie dies offenbar der Bundesrat wolle. Es dürfe keine Rosinenpickerei geben. «Wir können einen Drittstaat wie die Schweiz, der am Binnenmarkt teilnimmt, nicht anders behandeln. Ich verstehe nicht, warum das in der Schweiz nicht verstanden wird».

    Die EU prüfe derzeit den Vorschlag der Schweiz, die Streitfragen mit der EU sektoriell in den einzelnen Abkommen zu lösen. Es werde komplizierter, die institutionellen Fragen in jedem Abkommen einzeln zu regeln statt mit einem horizontalen, übergeordneten Ansatz.

    Die EU sei aber nicht ideologisch. Für sie zähle das Endergebnis. Sie wolle für alle Marktzugangsabkommen die Pflicht zur dynamischen Rechtsübernahme und den gleichen juristischen Mechanismus zur Streitbeilegung. In einzelnen materiellen Bereichen seien Regelungen wie Schutzklauseln denkbar, aber sie müssten die Ausnahme bleiben.

    Sie müssten sich auf spezifische Probleme beziehen und befristet sein. Es könnten nicht einzelne Abkommen wie die Personenfreizügigkeit oder ganze EU-Richtlinien ausgenommen werden. Wichtig sei, dass die Probleme endlich gelöst würden.

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