Die Europäische Kommission bereitet den Start von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau vor.
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Die Europäische Kommission ist in Vorbereitung auf den Beginn von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Die Behörde unter der Leitung von Ursula von der Leyen legte den Regierungen der Mitgliedstaaten am Dienstag Vorschläge für die sogenannten Verhandlungsrahmen vor. Mit diesen werden Leitlinien und Grundsätze für die Beitrittsgespräche mit jedem Kandidatenland festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel auch die Verhandlungsthemen.

Über die Vorschläge werden nun die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten beraten. Von EU-Diplomaten hiess es zuletzt, die Annahme werde vermutlich erst nach den Europawahlen Anfang Juni erfolgen. Sie ist Voraussetzung für den offiziellen Start der Beitrittsgespräche.

Der Beginn von Verhandlungen mit der Ukraine und Moldau war bei einem EU-Gipfel im Dezember grundsätzlich beschlossen worden. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass vor dem Verhandlungsauftakt alle Reformauflagen erfüllt sein müssen. So waren nach dem letzten schriftlichen Kommissionsbericht etwa in der Ukraine manche Reformen zur Korruptionsbekämpfung, zum Minderheitenschutz und zum Einfluss von Oligarchen im Land nicht vollständig umgesetzt.

Zukunft ungewiss trotz Beitrittsverhandlungen

Wie lange es nach einem Start der Beitrittsgespräche bis zum EU-Beitritt dauern könnte, ist völlig offen. Die Türkei etwa wurde 1999 EU-Kandidat – und war wohl noch nie weiter von einer Mitgliedschaft entfernt als heute. Theoretisch kann ein Beitrittskandidat auch nie Mitglied werden.

Der Beschluss für den Start von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau gilt vor allem symbolisch als wichtig. Sowohl die EU-Staaten als auch die Regierung in Kiew wollen den mehr als 40 Millionen Ukrainern zeigen, dass sie eine Perspektive haben, EU-Bürger zu werden – und dass es sich lohnt, für Freiheit und Demokratie zu kämpfen.

Gleichzeitig gilt es als ausgeschlossen, dass die Ukraine vor dem Ende des russischen Angriffskriegs EU-Mitglied wird. Denn dann könnte Kiew nach Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrags militärischen Beistand von anderen EU-Staaten einfordern – die EU wäre offiziell Kriegspartei.

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