Das österreichische Skigebiet wurde im Frühjahr zu einem Corona-Hotspot. Jetzt ermitteln die Behörden gegen vier Beschuldigte.
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Zu den folgenschweren Ereignissen in der Corona-Krise in Ischgl ermittelten auch die Behörden in Österreich gegen vier Beschuldigte. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Frühjahr wurde das österreichische Skigebiet Ischgl zum Corona-Hotspot.
  • Die Behörden ermitteln nun gegen vier Beschuldigte.
  • Letzte Woche wurden vier Musterklagen auf Schadenersatz gegen die Österreich eingereicht.

Zu den folgenschweren Ereignissen in der Corona-Krise in Ischgl ermitteln die Behörden in Österreich gegen vier Beschuldigte. Nach Prüfung von mehr als 10'000 Seiten Beweismaterial hätten sich die Ermittlungen konkretisiert. Das teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr, am Mittwoch mit.

«Insbesondere wird die Umsetzung von Verordnungen in Bezug auf Verkehrsbeschränkungen in Ischgl beziehungsweise die Quarantäne im Paznauntal näher geprüft.» Die Identitäten der Beschuldigten nannten die Behörde nicht.

Sebastian Kurz
Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz. - Keystone

Der Wintersportort Ischgl galt im März als Corona-Hotspot, der massgeblich zur Verbreitung des Virus in Europa beigetragen haben soll. Eine Frage ist, ob gemäss vorliegenden Erkenntnissen rechtzeitig gehandelt wurde, um die Verbreitung einzudämmen.

Erste Klagen auch gegen Österreich eingereicht

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte am 13. März die Quarantäne über das Paznauntal in einer Pressekonferenz verkündet. Daraufhin reisten Tausende Touristen und Saisonarbeiter unter teils chaotischen Bedingungen ab. Laut Quarantäne-Verordnung hätten sie eigentlich im Tal bleiben sollen.

Neben den strafrechtlichen Ermittlungen beschäftigt das Geschehen in Ischgl auch zivilrechtlich die Gerichte. Verbraucherschützer brachten vergangene Woche die ersten vier Musterklagen auf Schadenersatz ein. Vier Personen sollen sich beim Urlaub in Ischgl oder bei der Abreise mit dem Coronavirus angesteckt haben.

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