Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat die im Zusammenhang mit dem Missbrauchsfall von Staufen eingeleiteten Ermittlungen gegen den zuständigen Mitarbeiter des Jugendamts eingestellt.
Gerichtsszene beim Hauptprozess im Fall Staufen
Gerichtsszene beim Hauptprozess im Fall Staufen - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Staatsanwaltschaft Freiburg sieht keine Mitverantwortung.

Eine Mitverantwortung des Beschuldigten vom Kreisjugendamt Breisgau Hochschwarzwald an dem Missbrauch eines heute zehnjährigen Jungen habe nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit belegt werden können, erklärte die Behörde am Donnerstag.

Der Missbrauchsfall von Staufen hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Mutter des Jungen und ihr Lebensgefährte hatten den Jungen über zwei Jahre im Internet zum sexuellen Missbrauch angeboten und auch selbst missbraucht. Sie wurden dafür vom Landgericht Freiburg zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Aufgrund mehrerer Anzeigen wurde auch die Betreuung des Kinds durch die Behörden überprüft. Die Staatsanwaltschaft stellte nun im Fall des Jugendamtsmitarbeiters fest, es lasse sich nicht nachzuweisen, dass sein Verhalten für den Missbrauch ursächlich gewesen wäre. «Ein solcher Nachweis wäre nur dann zu erbringen gewesen, wenn durch die gebotenen Massnahmen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine konkrete Gefahr für das Kind hätte verhindert werden können», erklärte die Behörde.

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