Entlassung eines Soldaten nach Hitlergruss ist laut Gericht rechtens
Ein deutscher Soldat wurde wegen mehrerer teilweise rechten Handlungen entlassen. Ein Gericht hält dies für rechtens.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Soldat habe laut Gericht unter anderem mit dem Hitlergruss seine Pflicht verletzt.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Soldat, der unter anderem den Hitlergruss gezeigt haben soll, ist in der deutschen Stadt Koblenz mit der Klage gegen seine fristlose Entlassung gescheitert. Das dortige Verwaltungsgericht wies die Klage nach Mitteilung von heute Mittwoch ab.
Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte dem einstigen Oberbootsmann im Sanitätsdienst auch das Tragen einer Bomberjacke mit dem Symbol einer Reichskriegsflagge, Schreckschüsse an Silvester mit dem Ruf «Allahu Akbar» und ein Zitat zum «Führer» vorgeworfen. Nach einem Strafbefehl legte der Soldat Einspruch ein. Das Amtsgericht sprach ihn mangels ausreichender Beweise frei. Die Bundesrepublik entliess ihn gleichwohl aus dem Dienst. Dagegen klagte der Mann mit Verweis auf seinen Freispruch und angebliche Missverständnisse.
Pflicht verletzt
Vergebens, wie das Verwaltungsgericht befand. Der Soldat habe seine Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen und dem Ansehen der Bundeswehr gerecht werdenden Verhalten verletzt. Das Gericht zeigte sich aufgrund der Zeugenaussagen überzeugt, dass der Kläger den Hitlergruss gezeigt, den Nationalsozialismus verherrlichende Parolen geäussert und eine Jacke mit NS-Symbolen getragen habe.
Damit habe er gegen die Kernpflichten eines Soldaten verstossen. Es bestehe sowohl Wiederholungs- als auch Nachahmungsgefahr in der Truppe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.