Das Europaparlament darf bald nur noch von Personen betreten werden, die gegen das Coronavirus geimpft, getestet oder genesen sind. Von 3. November an müsse jeder das EU-Covid-Zertifikat vorzeigen, teilte das Parlament am Freitag mit. Davon betroffen sind ausdrücklich auch Abgeordnete und Journalisten. Die Regel gelte für die Parlamentsgebäude an allen drei Standorten in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Als Test wird ein negativer PCR-Test aus diesen drei Ländern akzeptiert, der nicht älter als 48 Stunden ist.
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Der Plenarsaal des EU-Parlaments in Strassburg. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schritt ermögliche den Abgeordneten die Rückkehr zu persönlichen Treffen für die parlamentarische Arbeit, während die Sicherheit gewahrt bleibe, heisst es in der Mitteilung.
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Das Parlament sei eine Institution, die Abgeordnete und andere Beteiligte zusammenbringe, die regelmässig aus den EU-Staaten anreisten. Zudem sei bei der Entscheidung die unterschiedliche Impfquote in den 27 EU-Ländern berücksichtigt worden. Das Parlament wies zudem darauf hin, dass die Vorgabe bereits seit September für alle Besucher von ausserhalb galt. Bestehende Massnahmen wie die Maskenpflicht sollen bestehen bleiben.

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