Im April 2019 warben in Polen LGBT Aktivistinnen mit einem regenbogenfarbigen Maria-Abbild für Gleichberechtigung. Den Frauen drohte eine Haftstrafe.
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2019 mussten drei LGBT Aktivistinnen wegen regenbogenfarbigem Maria-Abbild um ihre Freiheit fürchten. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Dienstag wurden in Polen drei LGBT-Aktivistinnen freigesprochen.
  • Sie waren wegen eines regenbogenfarbigen Bildes der Jungfrau Maria angezeigt worden.
  • Amnesty International jubelt: Es sei ein «Triumph» für die LGBT-Community.

Ein Gericht in der polnischen Stadt Plock hat drei lesbische Menschenrechtsaktivistinnen freigesprochen. Sie hatten die Jungfrau Maria auf Postern mit einem regenbogenfarbenen Heiligenschein gezeigt. Im April 2019 warben sie so für die LGBT Bewegung.

Das Ziel der Angeklagten sei es gewesen, für ihre eigene Gleichberechtigung zu kämpfen, nicht jedoch, die Gefühle anderer zu verletzen. Das sagte die Richterin Agnieszka Warchol am Dienstag. Joanna Gzyra-Iskandar, Anna Prus und Elzbieta Podlesna hätten im Falle eines Schuldspruchs mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren rechnen müssen.

LGBT Regenbogen soll die Jungfrau Maria entweiht haben

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem «Triumph» für die drei Frauen. Sie seien wegen ihres friedlichen Einsatzes für LGBT vor Gericht gestellt worden. Die Europa-Expertin der Menschenrechtsorganisation, Katharina Masoud betonte: Diese Anklagen hätten niemals erhoben werden dürfen, «da sie nur von ihrem Menschenrecht auf freie Meinungsäusserung Gebrauch gemacht» hätten.

Die drei Frauen seien mit «absurden und unbegründeten Anschuldigungen ins Visier» genommen worden, so Masoud. Dies sei Ausdruck des breiten Musters «der Einschüchterung von Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten sowie dem schwindenden Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in Polen».

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Die LGBT Aktivistinnen wurden endlich freigesprochen. - AFP/Archiv

«Um Himmels Willen, ich werde mich nicht schuldig bekennen, religiöse Gefühle verletzt zu haben», hatte Podlesna vor dem Prozessauftakt gesagt. «Ich glaube nicht, dass ein Regenbogen irgendjemanden verletzen kann», fügte sie hinzu. «Ich habe kein Verbrechen begangen.» Die strittige Marien-Abbildung ähnelte der Schwarzen Madonna in Tschenstochau (Czestochowa), einer katholischen Pilgerstätte.

Polnisches Strafrecht schränkt Meinungsfreiheit ein

Artikel 196 des polnischen Strafrechts verbietet das Verletzen religiöser Gefühle. Die katholische Kirche in Polen und die Regierungsmehrheit in Warschau stehen mit der LGBT Bewegung auf Kriegsfuss. Der Artikel 196 des polnischen Strafgesetzbuches verstösst nach Auffassung mehrerer Menschenrechtsorganisationen gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung. Er sei deshalb unvereinbar mit internationalen und polnischen Menschenrechtsverpflichtungen.

Amnesty teilte mit, 160'000 Menschen hätten sich der Kampagne angeschlossen. Diese forderte den polnischen Generalstaatsanwalt auf, die Anklagen gegen die drei Menschenrechtsaktivistinnen fallen zu lassen.

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