Deutsches Militär soll bei Drohnenabwehr helfen – auch mit Waffen

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Deutschland,

Die deutsche Bundeswehr soll künftig bei der Drohnenabwehr im Inland unterstützen – notfalls auch mit Waffengewalt.

Bundeswehr
Das Grundgesetz sieht für den Einsatz der Streitkräfte in Deutschland in Friedenszeiten enge Grenzen vor. (Symbolbild) - keystone

Um Spionage, Sabotage und mögliche Angriffe auf Menschen zu verhindern, soll Deutschlands Bundeswehr künftig bei der Drohnenabwehr im Inland unterstützen – notfalls auch mit Waffengewalt. Das sieht ein Entwurf des Innenministeriums in Berlin vor, den das Kabinett beschlossen hat.

Das Grundgesetz sieht für den Einsatz der Streitkräfte in Deutschland in Friedenszeiten enge Grenzen vor. Daher soll die Unterstützung auf dem Weg der Amtshilfe für die Bundesländer erfolgen.

Deutschlands Parlament, der Bundestag, muss der geplanten Reform des Luftsicherheitsgesetzes noch zustimmen. Sie sieht vor, dass die im konkreten Fall notwendige Abstimmung zwischen Sicherheitsbehörden und Militär vereinfacht und beschleunigt wird. So soll man schnell auf eine illegale Drohne reagieren können.

Das Luftsicherheitsgesetz erlaubt der Bundeswehr bisher nur, vergleichsweise milde Mittel einzusetzen. So dürfen die Streitkräfte im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.

Mit der Reform sollen die möglichen Einsatzmassnahmen der Bundeswehr zur Unterstützung der deutschen Bundesländer bei der Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls erweitert werden.

Neue Regelungen gegen Drohnenangriffe

So soll laut Entwurf «die unmittelbare Einwirkung der Streitkräfte mit Waffengewalt oder sonstigen Wirkmitteln, zum Beispiel mit sogenannten Jammern, gegen unkooperative unbemannte Luftfahrzeuge möglich werden».

Allerdings nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Drohne «gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll, und die Einwirkung der Streitkräfte das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist».

Die meisten neuen Regelungen im Gesetzentwurf zielen darauf ab, sich gegen Risiken zu wappnen. Diese gehen nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell vor allem von Russland aus. Doch die geplante Reform enthält auch Regelungen, die gegen radikale Aktivisten gerichtet sind. Sie behindern den Flugverkehr durch Aktionen auf dem Rollfeld beziehungsweise auf den Start- und Landebahnen.

Entsprechende Aktionen von Klimaaktivisten wurden bisher als Ordnungswidrigkeit behandelt – mit Bussgeldern sowie Schadensersatzforderungen. Künftig soll dies als Straftat gewertet werden.

Kommentare

User #4097 (nicht angemeldet)

aber nicht um 9, da ist nato Pause!!

User #1286 (nicht angemeldet)

Wieviel Drohen waren bis heute gesichtet? Und wieviele hat man herunter geholt oder abgeschossen? Und wie wehrt man sich schnell und bündig? Das mittelalterliche Europa hat wie immer keine Ahnung.

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