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Deutsche Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 allein tragen

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Deutschland,

Die Deutsche Bahn muss nach einer Gerichtsentscheidung die Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 alleine tragen.

Stuttgart 21
Das Projekt Stuttgart 21 steht für die komplette Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart – unter anderem werden neue Bahnhöfe gebaut. (Archivbild) - keystone

Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren Mehrkosten des umstrittenen Projekts Stuttgart 21 einer Gerichtsentscheidung zufolge alleine tragen. Der Verwaltungsgerichtshof des südwestlichen Bundeslandes Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ab.

Das Projekt Stuttgart 21 steht für die komplette Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart – unter anderem werden neue Bahnhöfe gebaut.

Die Bauarbeiten begannen 2010 und sollten ursprünglich bis 2019 abgeschlossen sein, die voraussichtliche Inbetriebnahme wurde jedoch immer wieder verschoben – zuletzt bis 2026. Die Kosten liegen inzwischen deutlich höher als ursprünglich veranschlagt.

Berufungsantrag von Deutscher Bahn abgelehnt

Das Verwaltungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass die Bahn keinen Anspruch darauf hat, dass sich die Partner des Projektes an den Mehrkosten beteiligen müssen.

Eine entsprechende Klage der Bahn gegen Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart hatte das Gericht damals abgewiesen. Dagegen hatte die Bahn Rechtsmittel eingelegt und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Diesen Antrag lehnte der VGH nun ab. Die Bahn habe keine Gründe vorgelegt, die eine Zulassung der Berufung rechtfertigten, so das Gericht. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, Verfahrensfehler lägen nicht vor.

Urteil ist unanfechtbar

Die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg ist unanfechtbar – damit ist der verwaltungsgerichtliche Weg für die Bahn einer Gerichtssprecherin zufolge ausgeschöpft. Theoretisch sei es noch möglich, dass die Bahn vor das Bundesverfassungsgericht ziehe, so die Gerichtssprecherin.

Der Konzern, der Eigentum des deutschen Staates und offiziell Bauherr von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für das Projekt derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert.

In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Die Mehrkosten von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro dürften nach dem Urteil bei der Bahn hängen bleiben.

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