Die belgische Regierung wurde wegen den Corona-Beschränkungen angeklagt. Nun wurde vor Gericht ein erster Teilerfolg erzielt.
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Ein Schild an einer Strassenlaterne weist auf die Maskenpflicht in Soumagne hin. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Belgiens Regierung wurde wegen den Corona-Regeln angeklagt.
  • Vor dem Berufungsgericht wurde jetzt ein erster Teilerfolg erzielt.
  • Die Entscheidung liegt nun beim Verfassungsgericht.

Die belgische Regierung hat in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Corona-Beschränkungen einen Teilerfolg erzielt.

Das zuständige Berufungsgericht entschied am Montag, dass es grundsätzlich eine Rechtsgrundlage für Notmassnahmen zur Eindämmung der Pandemie gebe. Dies nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Belga.

Gleichwohl warf es die Frage auf, ob womöglich die belgische Verfassung oder die europäische Menschenrechtskonvention verletzt sein könnten. Die Entscheidung liege beim Verfassungsgericht.

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Eine Patrouille der Antwerpener Polizei kontrolliert Personen in öffentlichen Verkehrsmitteln, ob sie Masken tragen und genügend Abstand halten. - dpa

Ein Brüsseler Gericht hatte Ende März in erster Instanz die Regierung verpflichtet, die Corona-Massnahmen binnen 30 Tagen zurückzunehmen. Dies, wenn keien geeignete Rechtsgrundlage geschaffen wird.

Geklagt hatte die Liga für Menschenrechte. Sie hielt es für unrechtmässig, dass die Entscheidungen per ministeriellen Erlassen verfügt wurden. Die Regierung legte Einspruch ein.

Corona-Regeln inzwischen gelockert

Nun erkannte das Berufungsgericht an, dass drei Gesetze die Grundlage für die Erlasse des Innenministeriums sein könnten. Diese stammen aus den Jahren 1963, 1992 und 2007.

Zugleich warf es jedoch verfassungsrechtliche Fragen auf. Es gebe Zweifel, ob einem einzigen Ministerium Kompetenzen zur Begrenzung von Grundrechten übertragen werden dürften. So zitierte der öffentlich-rechtliche Sender RTBF aus der Begründung.

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Stühle vor einem geschlossenem Restaurant in Brüssel. - AFP/Archiv

Zeitweise galten in Belgien strenge Corona-Regeln. So durfte man wochenlang nur mit einer Person ausserhalb des eigenen Haushalts engen Kontakt haben. Monatelang galten nächtliche Ausgangssperren und ein Verbot von Reisen ohne triftigen Grund.

Inzwischen sind viele Regeln gelockert, Terrassen von Cafés und Bars sowie Geschäfte sind wieder zugänglich. Am Mittwoch steht der nächste Schritt an: Dann sollen auch Innenräume von Restaurants und Kinos wieder öffnen.

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