Auch beliebte Urlaubsländer kämpfen wieder mit steigenden Corona-Zahlen. Katalonien samt Barcelona kommen um erneute weitreichende Einschränkungen nicht herum.
Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona hat wieder strenge Beschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Foto: Jordi Boixareu/ZUMA Press Wire/dpa
Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona hat wieder strenge Beschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Foto: Jordi Boixareu/ZUMA Press Wire/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona hat angesichts schnell steigender Corona-Zahlen wieder strenge Beschränkungen des öffentlichen Lebens angekündigt.

So sollten Clubs, Bars und Discos geschlossen werden.

Es gelten nächtliche Ausgehbeschränkungen zwischen 1.00 Uhr und 6.00 Uhr. Ausserdem sollen die Auslastung von Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die Zahl der Teilnehmer an privaten Treffen begrenzt werden, teilte die Regionalregierung der autonomen Gemeinschaft im Nordosten Spaniens mit. Diese Massnahmen sollten am Freitag (24. Dezember) für zunächst 15 Tage in Kraft treten. Der Oberste Gerichtshof Kataloniens muss den Plänen allerdings noch zustimmen.

Die Corona-Zahlen steigen in Spanien trotz einer hohen Impfrate von rund 90 Prozent aller Menschen über zwölf Jahren sehr schnell. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist inzwischen mit gut 377 höher als in Deutschland (306,4). Auch in den Krankenhäusern nimmt die Belastung zu. Insgesamt 1442 Corona-Patienten wurden auf Intensivstationen behandelt und belegten damit 15,5 Prozent der Kapazitäten.

Omikron-Variante auch hier bald vorherrschend

Die hoch ansteckende Omikron-Variante des Virus zirkuliert auch in Spanien und dürfte nach Einschätzung von Experten schon bald vorherrschend sein. Ausser Katalonien setzen die anderen Regionen aber bisher auf relativ milde Massnahmen: einen schnellen Fortschritt bei den Drittimpfungen sowie auf die 3G-Regel - geimpft, genesen oder getestet - beim Betreten vieler öffentlicher Innenräume, Beschränkungen bei der Auslastung von Gaststätten, Kinos und Konzerthallen sowie auf eine allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie teilweise auch im Freien.

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