Bundessozialgericht klärt gesetzlichen Unfallschutz an Probearbeitstag

    AFP
    AFP

    Deutschland,

    Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel will heute (ab 11 Uhr) entscheiden, ob Arbeitsplatzbewerber während eines «Probearbeitstags» unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

    Justitia
    Justitia - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung als Arbeitsunfall ab. Der Bewerber sei noch nicht wie ein Arbeitnehmer beschäftigt gewesen..

    Der Kläger hatte sich bei einem Entsorgungsunternehmen als Lkw-Fahrer beworben und bei seinem Vorstellungsgespräch einen nicht bezahlten Probearbeitstag vereinbart. Während seiner Probearbeit fiel er vom Lkw und verletzte sich am Kopf.

    Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung als Arbeitsunfall ab. Der Bewerber sei noch nicht wie ein Arbeitnehmer beschäftigt gewesen. Dessen Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. (Az: B 2 U 1/18)

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    touris
    43 Interaktionen
    «Unflätig»
    a
    177 Interaktionen
    «Symbolisch»

    MEHR IN NEWS

    Polizei
    1 Interaktionen
    EU-Zusammenarbeit
    Heimberg BE
    Heimberg BE
    Hinwil ZH
    Hinwil ZH

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    RB Leipzig Bundesliga Frankfurt
    1 Interaktionen
    Nkunku-Hattrick
    Omid
    87 Interaktionen
    Bundestags-Vize warnt
    Augsburg FC Bayern Bundesliga
    5 Interaktionen
    Lustrinelli siegt
    ragebait
    33 Interaktionen
    Vor «Peak»