Bundessozialgericht klärt gesetzlichen Unfallschutz an Probearbeitstag

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel will heute (ab 11 Uhr) entscheiden, ob Arbeitsplatzbewerber während eines «Probearbeitstags» unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Justitia
Justitia - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung als Arbeitsunfall ab. Der Bewerber sei noch nicht wie ein Arbeitnehmer beschäftigt gewesen..

Der Kläger hatte sich bei einem Entsorgungsunternehmen als Lkw-Fahrer beworben und bei seinem Vorstellungsgespräch einen nicht bezahlten Probearbeitstag vereinbart. Während seiner Probearbeit fiel er vom Lkw und verletzte sich am Kopf.

Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung als Arbeitsunfall ab. Der Bewerber sei noch nicht wie ein Arbeitnehmer beschäftigt gewesen. Dessen Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. (Az: B 2 U 1/18)

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Iran-Krieg
94 Interaktionen
Schlacht um Hormus
Iran-Krieg
Kein Ende in Sicht?

MEHR IN NEWS

Kerzers-Tragödie
Michael Sarbach
Sarbach (Grüne)
Wohnen Zürich
1 Interaktionen
Absurde Mietpreise
Manuela Angst Zytglogge
2 Interaktionen
1 Mio. Logiernächte

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Tim Klüssendorf
14 Interaktionen
Berlin
KI
1 Interaktionen
München
wildschwein
11 Interaktionen
Seltener Gast
bundesliga bayern
1 Interaktionen
Zwei Rote Karten