Bugatti-Fahrer Radim Passer raste mit 417 km/h über die deutsche Autobahn. Das mündete in behördliche Ermittlungen, welche nun eingestellt worden sind.
Radim Passer erreicht unglaubliche 417 Stundenkilometer auf der Autobahn A2. - Youtube / @Radim Passer
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein tschechischer Milliardär raste im Januar mit 417 km/h über die deutsche Autobahn.
  • Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Bugatti-Fahrer eingeleitet.
  • Nun steht fest, dass sich der Raser mit seiner Handlung nicht strafbar gemacht hat.

Anfang Jahr sorgte ein tschechischer Milliardär für Aufsehen. Grund dafür war seine Verhaltensweise auf der deutschen Autobahn: Mit 417 Stundenkilometern raste der Bugatti-Fahrer über die Strasse.

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Radim Passer testet häufiger Luxus-Karossen: hier in einem Bugatti Veyron. - Youtube/Radim Passer

Der autobegeisterte Mann filmte sich beim Geschwindigkeitstest und teilte das Video auf Youtube. Inzwischen haben mehr als zehn Millionen Menschen das Video gesehen, viele empörten sich über den offensichtlichen Raser-Tourismus.

Verfahren gegen Bugatti-Milliardär wird eingestellt

Obwohl es auf der betreffenden Fahrstrecke keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, runzelte das Verkehrsministerium dennoch die Stirn. Daraufhin leiteten die Behörden Ermittlungen gegen den Bugatti-Fahrer ein.

Jetzt steht fest: Der tschechische Milliardär hat sich bei seiner Raserei nicht strafbar verhalten. Gemäss «Bild» hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Radim Passer (58) eingestellt.

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Mit diesem Bugatti fuhr Radim Passer 417 Stundenkilometer. - Instagram

Für eine Anklageerhebung gebe es keinen ausreichenden Tatverdacht, bestätigte ein Behördensprecher. Geprüft hatten die Ermittler insbesondere, ob ein verbotenes Einzelrennen vorlag.

Genau dies sei aber nicht der Fall gewesen: Auf der Autobahn hätten sich praktisch keine anderen Fahrzeuge befunden und die Sicht- und Wetterverhältnisse seien optimal gewesen. Ausserdem sei das Auto, ein Bugatti Chiron, für Fahrten mit solch hohen Geschwindigkeiten ausgelegt.

Gefährdet man mit über 400 km/h die anderen Verkehrsteilnehmer?

Aus Sicht der Behörden lautet das Fazit deshalb, dass bei der Raser-Aktion niemand gefährdet wurde.

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