In Deutschland muss ein 15-Jähriger wegen des Mordes an einem Sechsjährigen knapp acht Jahre ins Gefängnis. Das Urteil wurde am Donnerstag gesprochen.
Mord Pragsdorf
Das Urteil im Fall um einen getöteten Sechsjährigen wurde gesprochen. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mörder des sechsjährigen Joel im deutschen Pragsdorf wurde verurteilt.
  • Er muss sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
  • Der Jugendliche hatte letzte Woche gestanden.
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Mehr als ein Dutzend Verhandlungstage seit Februar, über 50 Zeugen und überraschende Wendungen: lm Prozess um den getöteten sechsjährigen Joel aus Pragsdorf bei Neubrandenburg wurde am Donnerstag das Urteil verkündet.

Nach dem gewaltsamen Tod des Buben aus Mecklenburg-Vorpommern ist der 15-jährige Täter zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den Jugendlichen am Donnerstag des Mordes schuldig.

Geständnis in der Vorwoche

Die Verhandlung fand wegen des Alters des 15-jährigen Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zur Urteilsverkündung waren Journalisten zugelassen.

Vorige Woche hatte ein umfassendes Geständnis des Jugendlichen für Überraschung gesorgt. Nach Aussage der Vertreterin von Joels Eltern, Rechtsanwältin Christine Habetha, sagte der Angeklagte – anders als bisher – aus, allein gehandelt zu haben.

Pragsdorf Mord
Kreuze, Figuren, Kerzen und Blumen stehen in Pragsdorf an der Stelle, wo die Leiche des kleinen Joel gefunden wurde. (Archivbild) - Bernd Wüstneck/dpa

Laut Anklage soll der damals 14-Jährige im vergangenen September Joel in einem Gebüsch am Bolzplatz in Pragsdorf mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer auf ihn eingestochen haben. Der Teenager hatte sich früheren Angaben zufolge in Widersprüche verstrickt, zudem wurde demnach seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden. Dort, wo Joel starb, standen auch zuletzt noch Engelsfiguren, Erinnerungsstücke und Kreuze.

Zehn Jahre gefordert

Anfang April hatte der Angeklagte nach langem Schweigen ein Teilgeständnis abgelegt und von einer Beteiligung eines anderen Menschen gesprochen, bei dem es sich nicht um den Bruder handelte. Dass die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn Ermittlungen eingeleitet hatte, war kurz nach dem Prozessauftakt bekannt geworden.

Für Aufsehen hatte auch die Entscheidung des Gerichts gesorgt, den Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Es sah nach damaliger Aussage keinen Haftgrund. Die Staatsanwaltschaft legte Widerspruch ein, das Oberlandesgericht Rostock kassierte die Entscheidung.

Ursprünglich war der Jugendliche wegen Totschlags angeklagt. Nach Angaben Habethas hat die Staatsanwaltschaft aber auf Mord plädiert und forderte acht Jahre Jugendstrafe. Die Anwältin forderte die Höchststrafe von zehn Jahren, auch wegen Mordes und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger des Angeklagten habe auf Totschlag plädiert und sieben Jahre gefordert.

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