Brüssel will Arbeitsmobilität vereinfachen - auch für die Schweiz
Wenn ein Unternehmen aus der EU Arbeiten in der Schweiz durchführt, muss dieses für die Versicherung der entsandten Arbeiterinnen und Arbeiter aufkommen. Die Bescheinigung dafür erfolgt heute in Papier, künftig soll sie aber auch digital möglich sein.

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Roxana Minzatu, hat am Donnerstag in Strassburg dem Europäischen Parlament eine entsprechende Gesetzesanpassung vorgeschlagen.
Ein digitaler europäischer Pass für Soziale Sicherheit (European Social Security Pass, Esspass) soll Unternehmen die administrative Arbeit bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten erleichtern, wie Unterlagen der Europäischen Kommission zu entnehmen war. Der Esspass soll auch die Überprüfung der nötigen Dokumente durch die zuständigen Arbeitsinspektorate erleichtern.
Um dies zu erreichen, plant die Behörde mit Sitz in Brüssel die Revision von zwei Verordnungen. Die Schweiz müsste die Änderungen übernehmen, da diese Teil des Abkommens über die Personenfreizügigkeit seien, sagte ein EU-Beamter auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die Massnahme ist Teil eines Pakets für faire Arbeitsmobilität, wie die Europäische Kommission den Vorschlag nannte. Das Paket sieht zudem Massnahmen in den Bereichen der Qualifikationsnachweise sowie eine Stärkung der europäischen Arbeitsbehörde vor.
Diplome und Abschlüsse sollen künftig einheitlich und digital erstellt werden. Dies solle die Überprüfung der Dokumente durch eine Behörde eines anderen Landes vereinfachen und beschleunigen, so die Kommission weiter. Der Entscheid für die Anerkennung der Diplome und Abschlüsse bliebe aber in der Kompetenz der nationalen Behörden. Dieser Vorschlag sei für die Schweiz ebenfalls relevant.
Anders sei es bei der Stärkung der europäischen Arbeitsbehörde, diese betreffe die Schweiz nicht. Beim Vorschlag geht es insbesondere darum, nationale Behörden zu unterstützen und in Konfliktfällen zwischen den EU-Staaten zu vermitteln.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission werden nun den Gesetzgebern der EU – dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedsstaaten – zur Beratung unterbreitet.










