BGH: Selbst vom Skandal betroffener Richter in Dieselverfahren befangen

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Deutschland,

Ein Richter in einem Dieselverfahren kann befangen sein, wenn er selber als Betroffener eine Schadenersatzforderung erwägt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • «Böser Schein» der Voreingenommenheit genügt.

Es bestehe die Möglichkeit, dass der Richter in dem Verfahren «den gleichen Sachverhalt und die gleichen Rechtsfragen wie in eigener Sache (...) zu beurteilen hat», entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (Az. VI ZB 95/19)

Der Besitzer eines Mercedes hatte wegen des Abgasskandals gegen Daimler geklagt. Das Landgericht Duisburg wies die Klage ab, woraufhin der Mann Berufung einlegte. Der Vorsitzende des Berufungssenats teilte mit, dass er selbst ein Mercedes-Dieselfahrzeug besitze und darüber nachdenke, Ansprüche gegen Händler oder Hersteller geltend zu machen. Daimler lehnte den Richter daraufhin wegen möglicher Befangenheit ab. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies dies zurück.

Der BGH entschied jetzt aber, dass ein Ablehnungsgrund gegen den Richter vorliegt. Seine tatsächliche Einstellung sei dabei nicht ausschlaggebend. Es genüge der «böse Schein», um Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufkommen zu lassen.

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