Bewährungsstrafe für Ex-Chirurg im Prozess um künstliche Luftröhren

Keystone-SDA
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Schweden,

Ein früherer Chirurg ist in Schweden wegen der Transplantation künstlicher Luftröhren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Solna im Norden von Stockholm sprach den Mediziner am Donnerstag in einem Fall einstimmig schuldig, körperliche Schäden verursacht zu haben.

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Chirurgen führen einen operativen Eingriff durch. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In zwei anderen Fällen wurde er dagegen freigesprochen.

Gegen das Urteil kann innerhalb von drei Wochen Berufung eingelegt werden.

Der bekannte Chirurg hatte 2011 eine erste bemerkenswerte Transplantation im Stockholmer Karolinska-Krankenhaus durchgeführt: Einem Krebspatienten war damals eine künstliche, mit Stammzellen bedeckte Luftröhre implantiert worden. Zunächst wurde der Eingriff als Erfolg gewertet, doch später stellte sich heraus, dass der Patient unter verschiedenen Komplikationen litt. Er starb daraufhin.

Bis 2013 nahm der Chirurg laut dem schwedischen Rundfunk insgesamt acht solcher Eingriffe vor, drei in Schweden und fünf weitere in Russland und den USA. Sieben der Patienten starben, der achte lebt noch, nachdem ihm die Plastik-Luftröhre wieder entfernt worden war.

Der Mediziner war wegen Eingriffen bei drei Patienten in den Jahren 2011 und 2012 wegen schwerer Körperverletzung angeklagt gewesen. Er hat ein Fehlverhalten bestritten und gab an, die Operationen seien lebensrettende Massnahmen und die einzige Alternative für die drei Patienten gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen während des Prozesses von reinen Experimenten an Menschen gesprochen.

Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass die Eingriffe nicht im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen standen. Angesichts des Zustandes der beiden ersten Patienten hielt es die Operationen aber für vertretbar. Zum Zeitpunkt des dritten Eingriffs seien die Erfahrungen aus den beiden ersten OPs allerdings so gewesen, dass der Mediziner von einer weiteren Operation dieser Art hätte absehen sollen. Nichts spreche jedoch dafür, dass es dem Mann gleichgültig gewesen sei, dass der Eingriff zu schweren körperlichen Schäden und langfristigem Leid führen würde. Deshalb werde er nicht wegen vorsätzlicher, sondern fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, in der er sich zwei Jahre lang nichts zu Schulden kommen lassen darf.

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