René Benko, der Immobilien-Unternehmer, wurde zu einer Beugestrafe verurteilt. Er ist nicht vor einem Untersuchungsausschuss aufgetreten.
René Benko
René Benko ist am 4. April nicht wie versprochen vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgetreten. (Archivbild) - Expa/Johann Groder/APA/dpa

Der Immobilien-Unternehmer René Benko ist vom österreichischen Bundesverwaltungsgericht zu einer sogenannten Beugestrafe in Höhe von 1500 Euro verurteilt worden. Grund dafür ist, dass er am 4. April nicht wie versprochen vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgetreten ist.

Der Signa-Gründer hatte als Entschuldigung über seinen Anwalt die zahlreichen Sachverhaltsdarstellungen bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden vorgebracht, die es ihm verunmöglichten, sich auf die Einvernahme vorzubereiten.

Dieser Argumentation folgte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nicht. Ein pauschales Aussageverweigerungsrecht ist für das BVwG «nicht ersichtlich», wie es in der der APA vorliegenden Entscheidung heisst. Vielmehr könne die Auskunftsperson ihr Entschlagungsrecht im Einzelfall geltend machen.

Ablehnung des Gerichts

Für sein Nichterscheinen habe der Unternehmer keine genügende Entschuldigung geltend gemacht. Benko hat nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder mit einer ausserordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof vorzugehen.

Der Signa-Gründer war eigentlich für Ende März geladen. Weil er damals verhindert war, sicherte er zu, sich am 4. April den Fragen der Abgeordneten zu stellen. Über seinen Anwalt Norbert Wess liess er dann am Tag davor wissen, dass er doch nicht kommen könne.

Als Grund führte dieser an, dass gegen Benko und verschiedene Signa-Gesellschaften in den letzten Wochen eine Vielzahl an Sachverhaltsdarstellungen bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden eingebracht worden seien.

Vorwürfe gegen Benko

Daher sei es im derzeitigen Stadium vollkommen unmöglich, einen auch nur ansatzweisen Überblick über die erhobenen Vorwürfe zu erhalten. Mangels Kenntnis der gegen ihn erhobenen Vorwürfe könne Benko «nicht einmal ansatzweise abschätzen, in welchem Ausmass ihm ein Aussageverweigerungsrecht» zustehe, lautete die Argumentation.

Mittlerweile hat der Signa-Gründer sein Kommen in den COFAG-U-Ausschuss am 22. Mai «verbindlich zugesagt». Benko werde schon am Vortag nach Wien anreisen, hiess es in einem Schreiben von Benkos Anwalt an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) sowie Verfahrensrichterin Christa Edwards.

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