Bei Chiasso TI: Luxusautos an der Schweizer Grenze beschlagnahmt

    Riccardo Schmidlin
    Riccardo Schmidlin

    Italien,

    An der Grenze Italien-Schweiz wurden in den vergangenen Tagen gleich zwei Luxusautos beschlagnahmt.

    Luxus
    Der italienischen Finanzpolizei gingen an der Schweizer Grenze Luxusautos ins Netz. - Guardia di Finanza

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die italienische Finanzpolizei beschlagnahmt Luxusautos an der Schweizer Grenze.
    • Es besteht Schmuggel-Verdacht.

    Die italienische Finanzpolizei hat kürzlich zwei Luxusfahrzeuge an den Grenzen zur Schweiz konfisziert. Die Fahrzeuge waren offenbar unter Verstoss gegen die Zollvorschriften unterwegs, wie es in einer Mitteilung heisst.

    Ein auffälliger Lamborghini wurde am Grenzübergang Ponte Chiasso in Como (Italien) von einem italienischen Staatsbürger transportiert. Der Wagen war auf einem Anhänger ohne Kontrollschilder, aber mit einem provisorischen und abgelaufenen Schweizer Fahrzeugschein geladen.

    Der Lamborghini, dessen Wert sich auf etwa 100'000 Euro (rund 93'000 Franken) beläuft, hatte keine Unterlagen zum zollrechtlichen Status dabei. Dies führte zu dem Verdacht des Schmuggels durch falsche Deklaration und resultierte in der Beschlagnahme des Wagens durch die Behörden.

    Zweiter Fall fast zeitgleich

    Fast zur gleichen Zeit stoppten Zöllner am nahegelegenen Grenzübergang Maslianico einen weiteren Italiener. Er fuhr einen Mercedes mit Tessiner Nummer in Richtung Italien.

    Wurdest du schon einmal vom Zoll kontrolliert?

    Der Mann behauptete, er wohne in Campione d'Italia und sei gerade von der Autowäsche zurückgekehrt. Allerdings war das Auto nicht auf ihn, sondern auf eine andere Person in der Schweiz zugelassen. Zudem konnte er keine gültige zollrechtliche Genehmigung vorweisen.

    Die von dem Halter unterzeichnete Fahrberechtigung genügte den Beamten nicht. Gemäss EU-Zollvorschriften dürfen Personen mit Wohnsitz in der EU keine Fahrzeuge mit Kontrollschildern ausserhalb der EU lenken. Es sei denn, es liegen spezielle Ausnahmen oder Notfälle vor.

    Auch in diesem Fall wurde das Fahrzeug beschlagnahmt und die Untersuchungen laufen weiter.

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    Kommentare

    User #1752 (nicht angemeldet)

    Richtig! Generell Verbot für alles über 150 PS, braucht kein Mensch!

    User #5073 (nicht angemeldet)

    Staatlich verordnete Wirtschaftskriminalität?

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