Behörde stellt Verfahren zu Handkes Staatsbürgerschaft ein
Das Verfahren um Handkes österreichische Staatsbürgerschaft ist eingestellt worden. In Österreich sind Doppelbürgerschaften nur mit Bewilligung erlaubt.

Das Wichtigste in Kürze
- Peter Handke darf seinen österreichischen Pass behalten.
- Das Verfahren wegen seiner Doppelstaatsbürgerschaft wurde eingestellt.
Literaturnobelpreisträger Peter Handke bleibt trotz eines jugoslawischen Passes Österreicher. Ein Verfahren über die mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft sei eingestellt worden. Dies sagte ein Sprecher der Landesregierung in Kärnten und bestätigte Berichte von «Kronen Zeitung» und «Presse».
Das alte Reisedokument hatte Diskussionen um Handkes Haltung im Jugoslawien-Konflikt befeuert. Der in Kärnten geborene Handke (78) hat nach Ansicht von Kritikern die von Serben begangenen Kriegsverbrechen bagatellisiert oder geleugnet. Sein jugoslawischer Pass war 1999 ausgestellt worden. Das Dokument war 2019 vor seiner Nobelpreis-Verleihung bekannt geworden.
Keine Hinweise, dass er serbische Staatsbürgerschaft angesucht hat
Doppelstaatsbürgerschaften sind ohne amtliche Bewilligung in Österreich verboten. Sie können zur Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft führen.
Die Behörden konnten jedoch keine Hinweise finden, dass der Schriftsteller jemals um die serbische Staatsbürgerschaft angesucht habe. Auch dass er die serbischen Voraussetzungen dafür erfüllt habe, sei unklar. Deshalb sei der Fall geschlossen.
Der bei Paris lebende Handke hatte erklärt, dass der Pass nur dazu diente, das Reisen in Jugoslawien zu erleichtern. Serbien ist die Rechtsnachfolgerin der einstigen Bundesrepublik Jugoslawien.