Das Urteil ist gefallen, und es ist historisch: Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess muss lebenslang hinter Gitter. Die höchstmögliche Strafe in Deutschland.
Beate Zschäpe ist im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Beate Zschäpe ist im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Heute ist im grossen NSU-Prozess in Deutschland das Urteil gefällt worden.
  • Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe muss lebenslang in Haft bleiben.
  • Der NSU-Helfer Holger G. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.

Im NSU-Prozess in Deutschland ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach die 43-Jährige am Mittwoch des zehnfachen Mordes schuldig. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest.

Im Untergrund gelebt

Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die beiden Männer neun Gewerbetreibende türkischer oder griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin. Zudem verübten sie zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten.

Mit dem historischen Urteilsspruch folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verurteilte Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Anschlägen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU).

Das Urteil muss nun auch vom deutschen Bundesgerichtshof überprüft werden. Nach der Verurteilung kündigte Tschäpes Verteidiger Wolfgang Heer an, Revision einzulegen.

Höchste mögliche Strafe

Lebenslange Haft ist die höchste Strafe in Deutschland. Sie wird am häufigsten bei Mord verhängt. Frühestens nach 15 Jahren kann die lebenslange Haft zur Bewährung ausgesetzt werden. Wird der Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung der Reststrafe abgelehnt, kann er alle zwei Jahre neu gestellt werden.

Zschäpe vor der Urteilsverkündung zwischen ihren beiden Anwälten.
Zschäpe vor der Urteilsverkündung zwischen ihren beiden Anwälten. - Keystone

Der Mitangeklagte Holger G. ist vom Gericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach G. am Mittwoch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig. G. hatte zugegeben, dem NSU-Trio einmal eine Waffe übergeben und den Untergetauchten mit falschen Papieren geholfen zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidiger hatten für eine Strafe von «unter zwei Jahren» plädiert.

Prozess dauerte mehr als fünf Jahre

Damit endet nach mehr als fünf Jahren einer der längsten und aufwendigsten Indizienprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte. Es wurde aber damit gerechnet, dass Zschäpes Verteidiger Revision einlegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.

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