An Weihnachten floh ein 17-jähriger Häftling in Frankreich bei einem Transport. Nun konnte er im Kanton Freiburg aufgespürt und wieder festgenommen werden.
Ein minderjähriger Häftling ist von Frankreich in die Schweiz geflohen und in Freiburg festgenommen worden. (Symbolbild)
Ein minderjähriger Häftling ist von Frankreich in die Schweiz geflohen und in Freiburg festgenommen worden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/LUKAS LEHMANN
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 17-jähriger Häftling brach in Frankreich an Heiligabend aus dem Gefängnis aus.
  • Nach eineinhalb Wochen wurde er nun wieder gefunden und festgenommen.
  • Der Räuber hatte sich in der Schweiz, im Kanton Freiburg, versteckt.

Ein 17-jähriger Gefangener aus Frankreich ist nach eineinhalb Wochen auf der Flucht am Mittwoch in der Schweiz festgenommen worden. Dies teilte die französische Staatsanwaltschaft in Annecy mit.

Der Mann war an Heiligabend bei der Haftanstalt Bonneville im französischen Departement Hochsavoyen rund 27 Kilometer südöstlich von Genf aus dem Gewahrsam ausgebrochen.

Im Kanton Freiburg gefunden

Der Flüchtige «wurde in der Schweiz im Kanton Freiburg aufgespürt, festgenommen und inhaftiert. Er wurde dort auch wegen Diebstählen gesucht, die er vor und während seiner Flucht begangen hatte», sagte Staatsanwältin Line Bonnet der Nachrichtenagentur AFP. Sie bestätige eine Meldung von France Bleu Haute-Savoie.

«Er wird zunächst in der Schweiz für die dort begangenen Taten verurteilt werden», sagte Bonnet weiter. Anschliessend werde «seine Auslieferung nach Frankreich» beantragt.

Haft nach bewaffnetem Raubüberfall

Der Minderjährige, der am 18. Dezember wegen eines bewaffneten Raubüberfalls in Untersuchungshaft genommen worden war, war während einer medizinischen Verlegung am 24. Dezember geflohen. Er hatte laut der Staatsanwältin die geöffnete Schiebetür des Gefängnisfahrzeugs genutzt, als sich der Fahrer einrichten wollte, und ist zu Fuss geflohen. Er war mit Handschellen am Gürtel gefesselt.

Am 29. Dezember war ein europäischer Haftbefehl gegen den Mann auf der Flucht ausgestellt worden. Er galt laut einer mit den Ermittlungen vertrauten Quelle als «ziemlich gefährlich». Die Staatsanwaltschaft hatte bei seiner Flucht darauf hingewiesen, dass er unbewaffnet gewesen sei und keine Komplizen gehabt habe.

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