Anwalt des EuGH stellt sich hinter Schiedsgericht bei Ceta
Beim Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU ist ein Schiedsgericht geplant. Ein EuGH-Anwalt befürwortet dies.

Das Wichtigste in Kürze
- EuGH-Generalanwalt Yves Bot stellt sich hinter das Ceta-Schiedsgericht.
- Bots Empfehlung ist zwar unverbindlich, doch die Richter dürften ihm folgen.
Der im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Ceta) vereinbarte Mechanismus zur Beilegung von Investorenstreitigkeiten sei mit EU-Recht vereinbar. So heisst es in einem am Dienstag veröffentlichten Rechtsgutachten des Generalanwalts Yves Bot des EU-Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg.
Belgien hatte Zweifel an der Übereinstimmung der Vereinbarung mit Unionsrecht und sich deshalb an das höchste Gericht der EU gewandt. Bots Empfehlung ist zwar unverbindlich, die Richter folgen der Stossrichtung aber in den meisten Fällen.
Die EU und Kanada einigten sich auf den Ceta-Vertrag im Herbst 2016. Das Güterhandelsvolumen lag im Jahr des Abschlusses bei 64 Milliarden Euro (72,8 Milliarden Franken). Die EU ist nach den USA der zweitgrösste Handelspartner Kanadas.












