Amazon profitiert sehr von der Corona-Krise und betont gleichzeitig, viel Wert auf den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter zu legen. Ein Gericht in Frankreich sieht das offenbar anders.
Das Logo des Online-Händlers Amazon ist an einem Logistikzentrum zu sehen. Foto: Ina Fassbender/dpa
Das Logo des Online-Händlers Amazon ist an einem Logistikzentrum zu sehen. Foto: Ina Fassbender/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Amazon soll sich in Frankreich laut einem Gerichtsbeschluss auf Bestellungen von Lebensmitteln sowie Hygiene- und Medizinprodukten beschränken.

Der Online-Händler habe in der Coronavirus-Krise seine Verpflichtungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Angestellten in seinen Logistikzentren nicht ausreichend erfüllt, erklärte das Gericht im Pariser Vorort Nanterre.

Amazon müsse nun in allen Lagern eine Risikobewertung durchführen und erforderliche Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen treffen.

Amazon teilte mit, das Unternehmen sei mit der Entscheidung nicht einverstanden und versuche, schnell «zu verstehen, was das für unseren Betrieb in Frankreich bedeutet». In den vergangenen vier Wochen seien in die französischen Standorte 1,5 Millionen Schutzmasken und 27.000 Liter Hand-Desinfektionsmittel gebracht worden.

Für jeden Tag, an dem Amazon den geforderten Sicherheits- und Gesundheitsstandards nicht nachkomme, drohe eine Geldstrafe in Höhe von einer Million Euro, hiess es in dem Gerichtsurteil. Die gerichtliche Verfügung gegen Amazon war von der Gewerkschaftsgruppe Union Syndicale Solidaires beantragt worden. Die Gewerkschaft warf Amazon vor, in den Lagern nicht die Möglichkeit zu schaffen, damit die Angestellten die geforderten Massnahmen gegen die Verbreitung des Virus Sars-CoV-2 einhalten können.

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