Die Afrikanische Schweinepest ist nun auch in Westeuropa aufgetaucht: In Belgien wurden Fälle bei toten Wildschweinen festgestellt.
Ein Schild mit der Aufschrift «Afrikanische Schweinepest – Sperrbezirk» steht bei einem Rundgang durch das hessische Zentrallager für Tierseuchenbekämpfungsmaterial an einen Tieranhänger gelehnt.
Ein Schild mit der Aufschrift «Afrikanische Schweinepest – Sperrbezirk» steht bei einem Rundgang durch das hessische Zentrallager für Tierseuchenbekämpfungsmaterial an einen Tieranhänger gelehnt. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei toten Wildschweinen in Belgien wurde die Schweinepest nachgewiesen.
  • Das Schweizer Veterinäramt warnt vor der Einschleppung.

Das deutsche Landwirtschaftsministerium teilte am Donnerstag mit, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) nun auch bei tot aufgefundenen Wildschweinen im Dreiländereck von Frankreich, Luxemburg und Belgien nachgewiesen wurde. Betroffen von der Seuche sind bereits acht osteuropäische Staaten sowie Russland. In Rumänien hat die Seuche das grösste Ausmass seit dem Zweiten Weltkrieg erreicht.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere Virusinfektion, die ausschliesslich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und für sie tödlich sein kann. Für den Menschen ist sie ungefährlich.

Kein Impfstoff

Europaweit waren bis Ende August mehr als 4800 Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen und in Hauschweinbeständen gemeldet worden – rund 700 mehr als im gesamten Vorjahr. In Rumänien waren dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zufolge inzwischen mehr als 780 Schweinehaltungen betroffen, die Lage im Land gilt als besonders kritisch.

Da es keinen Impfstoff gegen die Seuche gibt, müssen Experten zufolge die klassischen Bekämpfungsmethoden wie die Einrichtung von Sperrgebieten, die Tötung infizierter Bestände sowie die gezielte Jagd auf Wildschweine greifen.

Schweiz warnt vor Einschleppung

Das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen (BLV) hatte im März davor gewarnt, dass die Schweinepest auch in die Schweiz eingeschleppt werden und die hiesigen Schweine anstecken könnte. Das Amt rief Jäger und Wildhüter zur Mithilfe auf, wenn sie ein totes Wildschwein finden oder ein krankes oder verunfalltes Tier abschiessen. Die Kadaver sollen auf die Krankheit getestet werden.

Das BLV riet davon ab, Schweinefleischprodukte aus Tschechien, Rumänien, Polen, Estland, Lettland und Litauen in die Schweiz mitzunehmen. Aus der Ukraine, Russland und Weissrussland ist es gänzlich verboten, Fleisch- und Wurstwaren mitzubringen.

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