Journalisten beobachteten die Freisetzung weisser Kugeln und einen Brand in Tschassiw Jar. Es könnte sich um Phosphorbomben handeln.
Phosphorkugeln nach Beschuss bei Tschassiw Jar
Phosphorkugeln nach Beschuss bei Tschassiw Jar - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Journalisten haben beobachtet, wie Phosphorbomben in der Nähe Bachmuts eingesetzt wurden.
  • Diese sind gegen Zivilisten verboten, gegen Militärziele aber erlaubt.
  • Wo genau die Bomben einschlugen, ist nicht bekannt.

Bei russischen Angriffen auf unbewohntes Gebiet nahe der umkämpften ostukrainischen Stadt Bachmut sind nach Beobachtung von AFP-Journalisten Phosphorbomben eingesetzt worden.

Wie die Reporter berichteten, wurden am Dienstagnachmittag gegen 16.45 Uhr im Abstand von fünf Minuten zwei Geschosse über einer Strasse in unbewohntem Gebiet am südlichen Ausgang der rund 15 Kilometer von Bachmut entfernten Ortschaft Tschassiw Jar abgefeuert.

Explosionen setzten kleine glühende Phosphorkugeln frei, die langsam senkrecht nach unten fielen und auf beiden Seiten der Strasse Vegetation in der Gesamtgrösse eines Fussballfelds in Brand setzten.

Die Strasse verbindet Tschassiw Jar und Bachmut. Die seit Monaten heftig umkämpfte Stadt ist Schauplatz der längsten und blutigsten Schlacht seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022.

Phosphorbomben gegen Zivilisten verboten

Die AFP-Journalisten konnten zunächst nicht feststellen, ob die Geschosse auf eine Stellung oder ein Lager der ukrainischen Streitkräfte abzielten. Nahe dem in Brand gesetzten Gebiet war ein grüner Lastwagen mit dem Zeichen der ukrainischen Armee geparkt. Die nächsten Wohnhäuser befinden sich in etwa 200 Metern Entfernung von der Einschlagstelle der Phosphorbomben.

Der Einsatz von Phosphorbomben ist laut einer der Genfer Konventionen gegen Zivilisten verboten, gegen militärische Ziele hingegen nicht. Kiew beschuldigt Moskau, die Waffen seit Kriegsbeginn mehrfach gegen die ukrainische Zivilbevölkerung eingesetzt zu haben. Die russische Armee streitet dies ab.

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