15 Jahre Haft für Vater im «Babymord-Prozess»

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Deutschland,

Drei Jahre nach dem Tod eines zwei Monate alten Babys hat das Landgericht Frankenthal den Vater zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Der Angeklagte soll sein zwei Monate altes Kind vom Balkon seiner Wohnung im zweiten Stock fallen gelassen haben. Foto: (freelens Pool) Klaus Bolte
Der Angeklagte soll sein zwei Monate altes Kind vom Balkon seiner Wohnung im zweiten Stock fallen gelassen haben. Foto: (freelens Pool) Klaus Bolte - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen Mordes, Geiselnahme und Körperverletzung eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Gefängnis gefordert.

Die Richter sahen den Vorwurf des Mordes und der gefährlichen Körperverletzung sowie der Geiselnahme gegen den 35 Jahre alten Deutschen als bewiesen. Das Kind stürzte in der Nacht zum 14. Mai 2016 vom Balkon im zweiten Stock eines Hauses in Frankenthal rund 7,50 Meter tief. Es starb an einem mehrfachen Schädelbruch.

Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen Mordes, Geiselnahme und Körperverletzung eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Gefängnis gefordert. Sie sah durch einen Kokainkonsum zur Tatzeit eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Anders die Nebenklage: Sie forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte sei durch Drogen in einen Angstzustand und ein paranoides Verhalten geraten. Auf dem Balkon sei ihm seine kleine Tochter entglitten.

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