Windows 11 26H2 bringt Risiken und neue Backup-Regeln
Windows 11 26H2 wird verteilt, doch bekannte Fehler sorgen für Unsicherheit. Gleichzeitig bringt die Version Neuerungen beim Backup für Firmencomputer.

Microsoft weist auf mehrere bekannte Probleme hin, die nach der Aktivierung von Windows 11 26H2 auftreten können. Betroffen sind unter anderem bestimmte Audiogeräte, Anmeldungen in Firmennetzwerken und virtuelle Desktop-Umgebungen.
Laut «PC-WELT» kann es bei manchen USB-Audiogeräten zu Tonausfällen kommen. Andere Geräte zeigen nach der Anmeldung einen schwarzen Bildschirm oder verweigern den Zugriff auf Domänenkonten.
Die Fehler müssen nicht erst durch das Update entstanden sein. Sie können bereits in früheren Windows-Versionen vorhanden gewesen sein und nach der Aktivierung von 26H2 weiterhin auftreten.
Windows 11 26H2 besser nicht überstürzt installieren
Wegen der bekannten Probleme empfiehlt sich ein vorsichtiger Wechsel. «CHIP» rät dazu, einige Tage abzuwarten oder vor der Installation ein aktuelles Backup anzulegen.
Die neue Version wird als kleines Aktivierungspaket verteilt, weil viele Neuerungen bereits zuvor auf den Geräten gelandet sind. Wer nicht sofort umsteigt, verpasst deshalb laut «CHIP» kaum neue Funktionen.
Auch der Support spricht nicht für eine überstürzte Installation. Windows 11 26H2 erhält Sicherheitsupdates bis Herbst 2028, während die Vorgängerversion bis Herbst 2027 unterstützt wird.
Firmencomputer erhalten neue Backup-Voreinstellung
Neben den möglichen Fehlern verändert Windows 11 26H2 auch die Datensicherung in Unternehmen. Auf geeigneten Firmengeräten wird die Sicherung von Windows-Einstellungen standardmässig aktiviert, sofern Administratoren nichts anderes festgelegt haben.

Wie «IT-Daily» berichtet, betrifft dies Geräte, die über Microsoft Entra ID oder einen hybriden Entra-Modus einer Organisation zugeordnet sind. Gesichert werden Einstellungen und eine Liste installierter Microsoft-Store-Apps, damit sich diese nach einer Neuinstallation oder einem Gerätewechsel wiederherstellen lassen.
Die Voreinstellung gilt jedoch nicht überall und lässt sich administrativ steuern. Geräte in Regionen, die unter den Digital Markets Act der EU fallen, sind ausgenommen; auch bestimmte geschützte Cloud-Umgebungen bleiben ausgeschlossen.















