Ein Paar aus London wurde unabsichtlich geschieden, weil ihre Anwaltskanzlei einen Fehler beging – sie drückten den falschen Knopf.
Paar vor Scheidung
Eine Scheidung ist nur vor einem Gericht möglich. (Symbolbild) - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Londoner Paar wurde zu schnell geschieden.
  • Denn ihrer Anwaltskanzlei unterlief ein kleiner, aber gravierender Fehler.
  • Sie drückten auf den falschen Knopf und reichten so ungewollt den Scheidungsantrag ein.
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Ein Ehepaar aus London wurde unabsichtlich geschieden, nachdem ihr Anwalt einen verhängnisvollen Fehler begangen hatte. Bei der renommierten Anwaltskanzlei Vardags sollte eigentlich ein Scheidungsantrag für einen anderen Klienten eingereicht werden. Doch durch einen Irrtum wurde stattdessen die elektronische Akte des Paares geöffnet. Daraufhin wurde der Antrag auf endgültige Scheidung unbeabsichtigt gestellt.

Innerhalb von nur 21 Minuten wurde dann die Scheidung des Paares bestätigt. Dabei steckten sie noch mitten in den Verhandlungen über ihre finanziellen Angelegenheiten ihrer Trennung. So berichtet es der «Focus».

Richter beharrt auf seiner Meinung

Obwohl der Fehler bald darauf bemerkt wurde, entschied der Richter, dass das Urteil nicht widerrufen werden könne. Die Anwälte des Paares argumentierten zwar für eine Aufhebung der Entscheidung. Denn schliesslich war es nur ein falscher Knopfdruck.

Sind Sie geschieden?

Doch der Richter sah dies anders. Er betonte stattdessen die Bedeutung der endgültigen Scheidungsentscheidungen und die Aufrechterhaltung des rechtskräftigen Status quo.

Die Kanzlei, insbesondere die Kanzlei-Chefin Ayesha Vardag, kritisierte die Entscheidung des Richters als «schlecht». Sie verteidigte den Anwalt, der den Fehler begangen hatte. Dabei argumentierte sie, dass ein Schreibfehler keine Grundlage für eine Scheidung sein sollte.

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