Fast vier Jahre nach dem Mord an 19 Menschen in einem Behindertenheim ist in Japan der Täter zum Tode verurteilt worden.
Angeklagter vor Gericht in Japan
Angeklagter vor Gericht in Japan - JIJI PRESS/AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Tat von früherem Mitarbeiter der Einrichtung schockte 2016 das Land.

Ein Gericht in Yokohama sprach den 30-jährigen Angeklagten am Montag schuldig, im Juli 2016 in dem Heim in Sagamihara nahe Tokio 19 Menschen erstochen und 26 weitere verletzt zu haben. Es war eine der schwersten Bluttaten in Japans jüngerer Geschichte; das Verbrechen hatte das Land geschockt.

Der Beschuldigte Satoshi Uematsu, der in der Einrichtung zuvor gearbeitet hatte, hatte die Tat nicht bestritten. Seine Verteidiger hatten auf nicht schuldig plädiert und argumentiert, ihr Mandant habe aufgrund seines Marihuana-Konsums psychische Probleme.

Der Vorsitzende Richter Kiyoshi Aonuma wies die Argumentation der Verteidigung jedoch zurück. «19 Menschen wurde das Leben genommen. Das ist sehr schwerwiegend», sagte der Richter. Der 30-Jährige habe einen «extremen Willen zu töten» gehabt. «Es gibt keinen Platz für mildernde Umstände.»

Bei seinem Urteil hatte das Gericht nach eigenen Angaben berücksichtigt, dass Uematsu vor der Gewalttat nicht straffällig geworden war. Dennoch sei die Todesstrafe verhängt worden. Diese wird in Japan durch den Strang vollstreckt.

Der Angeklagte hatte vor dem Urteil gesagt, er werde dieses nicht anfechten, auch wenn er die Todesstrafe nicht verdiene. In Interviews aus dem Gefängnis äusserte er keine Reue, sondern vielmehr Hass auf Behinderte. Er habe die Tat zum «Wohl der Gesellschaft» verübt, sagte er beispielsweise der Nachrichtenagentur Jiji. Bei der Urteilsverkündung zeigte er keine Regung.

Uematsu war im Juli 2016 nachts in das Heim für geistig Behinderte eingedrungen und hatte Zimmer für Zimmer auf Bewohner eingestochen. 19 Menschen starben, 26 überlebten zum Teil schwer verletzt. Der junge Mann stellte sich daraufhin der Polizei und übergab den Beamten blutverschmierte Messer.

Uematsu hatte seine Tat im Vorhinein angekündigt. Er schrieb unter anderem einen Brief an das japanische Parlament, in dem er damit drohte, hunderte Behinderte zu töten. Er nannte als mögliches Ziel dabei auch die Einrichtung in Sagamihara. Nachdem er seinen dortigen Kollegen anvertraut hatte, Menschen in dem Heim töten zu wollen, wurde er vor der Tat zwangsweise in eine Klinik eingeliefert. Ein Arzt sah jedoch keine Bedrohung in ihm und ordnete seine Entlassung an.

Das Urteil gegen Uematsu wurde in Japan mit Spannung erwartet. Einem Gerichtssprecher zufolge standen mehr als 1600 Menschen vor dem Gericht an, um einen der wegen der Coronakrise deutlich reduzierten zehn Sitzplätze für Besucher zu ergattern.

Die Angehörigen nahmen das Urteil mit Erleichterung auf. Der Richter habe die Strafe verhängt, die sich die Familien erhofft hätten, sagte Takashi Ono, dessen Sohn durch Uematsus Attacken schwer verletzt wurde. Die Mutter einer getöteten 19-Jährigen sagte, selbst die schwerste Strafe sei noch «zu milde» für den Täter. «Ich werde Ihnen nie verzeihen», sagte sie vor der Verkündung dem Sender NHK an den 30-Jährigen gerichtet.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

MordGerichtMarihuanaTodesstrafeHassArztParlamentMutterStrafe