Die Freilassung aus Gesundheitsgründen sei unrechtmässig gewesen, heisst es. Nun muss der Ex-Präsident von Südafrika, Jacob Zuma, zurück in Haft.
jacob zuma
Der Ex-Präsident Südafrikas Jacob Zuma auf der Anklagebank. - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der südafrikanische Ex-Präsident muss wieder in Haft.
  • Seine Freilassung aus Gesundheitsgründen sei unrechtmässig gewesen.
  • Dem 79-Jährigen wird Korruption vorgeworfen.

Der ehemalige südafrikanische Präsident Jacob Zuma muss zurück in Haft. Seine Freilassung aus Gesundheitsgründen sei unrechtmässig gewesen, urteilte am Mittwoch ein Gericht in der Hauptstadt Pretoria.

Der 79-Jährige hatte Anfang Juli eine 15 Monate lange Haftstrafe wegen Missachtung der Justiz angetreten, war aber am 5. September auf Anordnung des zuständigen obersten Justizvollzugsbeamten freigelassen worden.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Beamte den vorgeschriebenen legalen Weg missachtet, der zuvor die Anhörung eines medizinischen Expertengremiums vorsieht.

Korruptionsvorwürfe während Amtszeit

Wegen Korruptionsvorwürfen aus seiner Amtszeit (2009-2018) soll sich Zuma vor einer Untersuchungskommission verantworten. Mehreren Vorladungen war er jedoch nicht gefolgt, was dann die Haftstrafe zur Folge hatte.

Seine Inhaftierung führte zu Protesten von Anhängern in seiner heimatlichen Küstenprovinz KwaZulu-Natal sowie dem wirtschaftlichen und politischen Zentrum um Johannesburg und Pretoria (Gauteng-Provinz). Dabei kamen nach offiziellen Angaben mindestens 337 Menschen ums Leben, es gab Sachschäden in dreistelliger Millionenhöhe. Erst die Mobilisierung von 25 000 Soldaten führte zu einer Stabilisierung der Sicherheitslage.

Zuma werden in einem anderen Verfahren Korruption, Geldwäsche sowie Betrug im Zusammenhang mit einem Rüstungsgeschäft vor seiner Amtszeit als Präsident vorgeworfen. Ihm drohen bis zu 25 Jahre Haft. Zuma bestreitet die Vorwürfe.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Jacob ZumaKorruptionGerichtHaft