Kuba will Privatbesitz im begrenzten Rahmen zulassen. Dies soll in einer neuen Version der Verfassung festgeschrieben werden.
Kuba
Die Einreisebeschränkungen in Kuba wurden gelockert. Es ist seit dem 6. April kein negativer PCR-Test oder Impfnachweis mehr nötig. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kuba will beschränkt Privatbesitz zulassen.
  • Dies soll in einer neuen Verfassung verankert werden.
  • Der Präsident soll zudem künftig nur noch für zwei Amtszeiten antreten dürfen.

Mit der neuformulierten Verfassung soll ferner das politische Amt eines Ministerpräsidenten geschaffen werden, wie die staatliche Internetplattform «Cubadebate» berichtete.

Dem Präsidenten des Landes sollen demnach laut Verfassungsentwurf künftig nur noch zwei Amtszeiten von jeweils fünf Jahren erlaubt sein – anstatt beliebig viele wie bisher. Der Entwurf wird Ende Juli im Parlament vorgestellt. Um in Kraft zu treten, muss darüber auch noch die Bevölkerung abstimmen.

Der sozialistische Inselstaat Kuba möchte in einer neuen Version seiner Verfassung privaten Besitz in begrenztem Rahmen anerkennen. Staatsbesitz solle aber weiterhin Vorrang geniessen, berichteten kubanische Staatsmedien am Samstag (Ortszeit).

Details wurden allerdings kaum näher erläutert. Die Rolle des offenen Marktes soll allerdings in die Verfassungsreform einfliessen.

In dem ersten Entwurf des Papiers wurde zudem die Wichtigkeit ausländischer Investitionen für die Entwicklung Kubas betont.

Die Verfassungsreform sieht ausserdem Religionsfreiheit vor. Auch Diskriminierung aufgrund des Geschlechts soll untersagt werden.

Nur noch zwei Amtszeiten für Präsident

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