Klage

Klage früherer Zwangsarbeiter gegen Firmen aus Japan abgewiesen

Keystone-SDA
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Südkorea,

Die bisher grösste Schadenersatzklage ehemaliger koreanischer Zwangsarbeiter wurde abgewiesen. Sie richtete sich gegen mehrere japanische Unternehmen.

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Lim Chul-ho (M), Sohn eines verstorbenen Zwangsarbeiters, spricht zu den Medien vor dem zentralen Bezirksgericht in Seoul. Foto: Ahn Young-Joon/AP/dpa - sda - Keystone/AP/Ahn Young-Joon

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Klage auf Schadenersatz von ehemaligen koreanischen Zwangsarbeiter wurde abgewiesen.
  • Laut dem südkoreanischen Gericht seien die Ansprüche bereits abgedeckt.
  • Die Klage richtete sich gegen 16 Unternehmen aus Japan.

Ein Gericht in Südkorea hat die bisher grösste Schadenersatzklage ehemaliger koreanischer Zwangsarbeiter gegen japanische Unternehmen abgewiesen. Während der Kolonialherrschaft Japans (1910-45) über Korea und des Zweiten Weltkriegs hatten japanische Unternehmen Koreaner zur Arbeit gezwungen. Laut Schätzungen handelte es sich um Hunderttausende.

Das zentrale Bezirksgericht in Seoul wies am Montag die Forderungen von 85 ehemaligen Opfern der Zwangsarbeit und Hinterbliebenen zurück. Das berichteten südkoreanische Sender und die nationale Nachrichtenagentur Yonhap. Die Forderungen richteten sich gegen 16 Unternehmen.

Ansprüche bereits abgedeckt

Das Gericht folgte laut den Berichten weitgehend der Position der japanischen Regierung. Demnach seien mit dem Normalisierungsvertrag von 1965 zwischen beiden Ländern auch die Schadenersatzansprüche früherer Zwangsarbeiter abgedeckt. Sollten die individuellen Forderungen der Kläger in diesem Fall akzeptiert werden, könnte internationales Recht verletzt werden. Damit auch das Wiener Übereinkommen von 1969 über das Recht von Verträgen.

Gericht Urteil Prozess Richter
Der Mordprozess in Weinfelden TG wurde unterbrochen. (Symbolbild) - pixabay

Zu den verklagten Unternehmen gehörten unter anderen Nippon Steel und Nissan Chemical. In ihrer Klage vom Mai 2015 hatten die Kläger 8,6 Milliarden Won (etwa 6,9 Millionen Franken) von 17 Firmen gefordert. Die Klage gegen eines der Unternehmen wurde später zurückgezogen.

Widerspruch zu früheren Urteilen?

Die Kläger-Gruppe und ihre Anwälte kündigten den Berichten zufolge Rechtsmittel gegen die jetzige Gerichtsentscheidung an. Viele seien von der Entscheidung überrascht, da sie Urteilen von 2018 widerspreche. Damals hatte der Oberste Gerichtshof in Südkorea in getrennten Verfahren zwei japanische Unternehmen angewiesen, Schadenersatz an ehemalige Zwangsarbeiter zu zahlen.

Der Streit um die Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeitern belastet die Beziehungen beider Nachbarländer seit Jahrzehnten. Auch Entschädigungen von südkoreanische Opfern der sexuellen Versklavung durch das japanische Militär im Zweiten Weltkrieg tragen dazu bei.

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